Kommentar verfassen: BGH: Teilnahme an Gewinnspiel darf grundsätzlich von Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
BGH: Teilnahme an Gewinnspiel darf grundsätzlich von Erwerb einer Ware abhängig gemacht werden
vom 26.04.2011, 10:09 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz / Persönlichkeitsrecht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Ist das denn noch rechtens?
https://www.atu.de/gewinnspiel
Wie wäre es denn mit einer Verlosung, die anläßlich von 1.000.000 Mitglieder veranstaltet wird?
1.) jedes Mitglied kann teilnehmen, egal ob freies Mitglied oder zahlendes
2.) kein Geldeinsatz für...
Weiterlesen
Ist es denn generell möglich ein Gewinnspiel so zu organisieren, dass nur solche an einer Verlosung teilnehmen, die bei Facebook Fans eines bestimmten Unternehmens sind? In dem Sinne handelt es sich...
Weiterlesen
Wie ist das eigentlich mit Facebook? Viele Unternehmen bieten dort Gewinnspiele an, für die man bei FB registriert sein muss. Ist das rechtens?
Hallo,
Wieso sollen Gewinnspiele mit Gewinncode im Deckel (an denen Nicht-Käufer normalerweise nicht teilnehmen können) generell nach 4 Nr. 6 unlauter sein, wenn dieser richtlinienkonform ausgelegt...
Weiterlesen
5 Kommentare