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BGH-Entscheidung: Zu Grundpreisangaben – Herausforderung für eBay-Händler
vom 24.08.2009, 19:23 Uhr
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Hallo
die Idee mit der Angabe des Grundpreises in die Artikelüberschrift ist nicht neu, teilweise auch gut gemeint, aber mit Nachteilen verbunden :
Die 55 Buchstaben der Artikelüberschrift...
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Zumindest theoretisch müsste es doch genügen beide Preise direkt neben- oder untereinander und sicherheitshalber deutlich hervorgehoben an auffälliger Position innerhalb der Artikelbeschreibung...
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Dann müssen Sie schon eine verdammt komische Bildschirmauflösung haben, wenn Sie einen Grundpreis, welcher am Anfang der Artikelbeschreibung haben, ohne scrollen auf einen Blick auf den Bildschirm...
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3 Kommentare