Kommentar verfassen: BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke
vom 09.05.2008, 09:58 Uhr