Kommentar verfassen: Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.

Ihr Kommentar

Achtung: Klauseln zur "Nichtannahme unfrei zurückgesandter Ware" sind abmahnfähig

vom 16.04.2007, 00:00 Uhr
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei