Kommentar verfassen: Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!
vom 30.06.2023, 15:51 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
wie ist es wenn ich eine bereits registrierte LED Lampe für mein Produkt mit anbiete ohne diese verbaut zu haben?
z.B. Kunde kauft ein Erzeugnis ohne Beleuchtung. Die Beleuchtung wird in...
Weiterlesen
Zur weiteren Info für Betroffene:
Trotz WEEE Nummer und einer CE sprich Konformitätserklärung besteht vorab bei Amazon ein Markenzwang. Genau genommen bedeutet dies in der Praxis Marke geht vor...
Weiterlesen
Ich würde auch gerne wissen wie es sich mit Gebrauchtware verhält?
DANKE
Ich schließe mich der Frage an, wie es sich bei Gebrauchtware oder so genannten Old-Stock ( NOS ) verhält, als z.B. Geräte die seit 20 Jahren im Regal lagen und die man nun als Wiederverkäufer...
Weiterlesen
Wie ist es z.B. mit einem Gebrauchtem Artikel, der z.B. 30, 50 oder 80Jahre alt ist? Oder der Hersteller existiert bereits nicht mer?
Danke für diesen Beitrag. Wie schaut es aus mit Gebrauchtgeräten? Wenn man als An und Verkäufer nur Gebrauchtgeräte von privaten Leuten aus Deutschland kauft und wieder verkauft. Darauf wurde nicht...
Weiterlesen
6 Kommentare