Kommentar verfassen: Plattform-Verkäufer aufgepasst: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!
Sie möchten unseren Beitrag kommentieren? Sehr gerne ermöglichen wir Ihnen dies.
Ihr Kommentar
Plattform-Verkäufer aufgepasst: Die Umsatzsteueridentifikationsnummer muss ins Impressum!
vom 10.03.2023, 07:35 Uhr
Top IT-Rechtsthemen
- E-Mail Archivierung
- Elektrogesetz
- EVB-IT
- Filesharing und WLAN
- Haftung für Bilder, Texte, Videos
- IT-Arbeitsrecht
- Jugendschutz im Internet
- Kartell- und TK-Recht
- Lizenzrecht / IT-Security
- Prozessuales
Hallo! Was ist, wenn ich nicht auf einer Plattform verkaufe, sondern nur im eigenen Onlineshop. Brauche ich dann diese Ust. ID Nr. trotzdem im Impressum?
Danke!
Ich habe per Internet zwei Nummern beim Bundeszentralamt für Steuern beantragt. Für meine Tätigkeit als Selbstständige, die Dienstleistungen erbringt habe ich eine bekommen. Für den Handel mit meinen...
Weiterlesen
Guten Tag,
wir haben die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer schon seit Anfang an in unserem Impressum stehen. Es macht keinen Unterschied. Im Gegenteil, somit wird den unseriösen Anwaltskanzleien,...
Weiterlesen
Wenn ich mein Impressum konfiguriere und als Kleinunternehmen eingetragen bin, wird mit die Ust.Nr. im konfigurierten Zustand nicht angezeigt. Wie muss ich diese nun im Impressum erklären?
Vielen...
Weiterlesen
Guten Abend, verstehe ich richtig, dass ich die UmsatzsteuerID als Kleinunternehmer nun auch ins Impressum eintragen muss?
Besten Dank.
5 Kommentare