Google Base: Noch immer werden Händler abgemahnt
Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.
Es werden noch immer viele Online-Händler abgemahnt, die über die Preissuchmaschine "Google Base" Waren zum Kauf anbieten und dabei nicht informieren, ob neben dem Endpreis der Ware zusätzliche Liefer- und Versandkosten anfallen.
Insbesondere die Firma Michael Presser Computer Hard- & Software Handel mahnt in diesem Zusammenhang ab und beruft sich dabei auf ein aktuelles Urteil des BGH , wonach der Verbraucher hinsichtlich der Preisangaben in Preisvergleichslisten auf einen Blick erkennen müsse, ob der angegebene Preis die Versandkosten erhalte oder nicht.
Hinweis
Es ist mittlerweile möglich , Versandwerte für Artikel in der Google Produktsuche (ehemals Froogle) anzugeben.
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