Kennzeichnungspflicht: des Energieverbrauchs

Kennzeichnungspflicht: des Energieverbrauchs

Zur Umsetzung neuer EU-Bestimmungen hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Energieverbrauchskennzeichnungsrechts (17/8427) eingebracht. Danach müssen bestimmte Produkte mit Angaben zum Energieverbrauch und zum Verbrauch anderer wichtiger Ressourcen sowie zu den Kohlendioxid-Emissionen gekennzeichnet werden. Gesetzeszweck sei die Minderung des Energieverbrauchs mit den Instrumenten der Verbraucherinformation, so die Bundesregierung.

Neu definiert werden in dem Gesetz auch energieverbrauchsrelevante Produkte. Dabei handelt es sich neben Produkten, die bei Gebrauch Energie verbrauchen, auch um Produkte, „die ohne selbst Energie zu verbrauchen, Einfluss auf den Energieverbrauch besitzen“. Genannt werden in diesem Zusammenhang Reifen für Kraftfahrzeuge.

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