IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort französische B2B AGB für den Vertrieb von Waren in Frankreich an

IT-Recht Kanzlei bietet ab sofort französische B2B AGB für den Vertrieb von Waren in Frankreich an
2 min
Beitrag vom: 14.10.2015

Bei B2B-Verträgen für den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen in Frankreich kann der deutsche Onlinehändler die Anwendung deutschen Rechts und die Zuständigkeit deutscher Gerichte vereinbaren. Da hier zudem kein zwingendes Verbraucherrecht zu beachten ist, können die AGB auf die Bedürfnisse des deutschen Onlinehändlers zugeschnitten werden. Die IT-Recht Kanzlei bietet jetzt für ihre Mandanten auch die französische Übersetzung ihrer B2B AGB an, die bequem entsprechend den individuellen Wünschen in die Internetpräsenz des Mandanten konfiguriert werden können.

Die B2B AGB der IT-Recht Kanzlei sind im Laufe der Jahre immer weiter aufgefächert worden, um möglichst viele Fallkonstellationen zugunsten ihrer Mandanten zu berücksichtigen. Das fängt mit den verschiedenen Modalitäten des Vertragsschlusses an und deckt ein vertragliches Widerrufsrecht ab, das wesentlich händlerfreundlicher formuliert ist als das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher.

Breiten Raum finden die verschiedenen Optionen der Zahlungsbedingungen und Zahlungsmethoden sowie die verschiedenen Fallkonstellationen hinsichtlich der Lieferbedingungen und der Verzögerung der Leistung. Sehr ausführlich wird der Eigentumsvorbehalt mit seinen verschiedenen Facetten behandelt. Wichtig sind natürlich alle Haftungsfragen. Der Umfang der Mängelhaftung ist zugunsten des Händlers soweit wie rechtlich möglich eingeschränkt worden. Bei der Haftung für Mängelfolgeschäden und der Produkthaftung ist allerdings zum Teil zwingendes Recht zu beachten. Abgehandelt wird ebenfalls die wichtige Frage der Freistellung bei Verletzung von Drittrechten.

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