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Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

15.10.2018, 16:18 Uhr | Lesezeit: 4 min
Ganz einfach: Facebook und Google Bewertungen im eigenen Webshop einbinden

ShopVote macht´s möglich: Ebay und Amazon Bewertungen im eigenen Onlineshop darstellen Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "ShopVote macht´s möglich: Ebay und Amazon Bewertungen im eigenen Onlineshop darstellen" veröffentlicht.

Neben dem eigenen Onlineshop sind auch Facebook und Google gern genutzte Vertriebskanäle, um Produkte zu verkaufen und danach Kundenbewertungen zu sammeln. Wie man die bei Facebook und Amazon gesammelten Bewertungen ganz einfach und vor allem rechtssicher in das Bewertungsprofil des eigenen Onlineshops integrieren kann, zeigen wir in diesem Beitrag.

1. Bewertungen sammeln für den eigenen Webshop

Wie Onlinehändler mit dem Premium-Addon EasyReviews unseres Kooperationspartners ShopVote, dem kostenlosen, neutralen und unabhängigen Bewertungsportal ganz einfach, rechtssicher und datenschutzkonform Bewertungen sammeln können, haben wir bereits in unserem Beitrag „EasyReviews – Kundenbewertungen sammeln leicht gemacht“ aufgezeigt.

Nach einer einmaligen, einfachen Einrichtung im Shop übernimmt das für Mandanten der IT-Recht Kanzlei kostenlose ShopVote-Addon EasyReviews vollautomatisch das Sammeln der Kundenbewertungen.

2. Integration von Facebook- und Google-Bewertungen in das Shop-Bewertungsprofil

Das Bewertungsprofil im eigenen Onlineshop mit den Bewertungen von Facebook und/oder Google ergänzen können Händler ganz einfach mit der Funktion AllVotes von ShopVote. Auch diese Premium-Funktion ist für Mandanten der IT-Recht Kanzlei natürlich kostenlos.

Im Händlerbereich von ShopVote sind dazu einfach die URL´s zu den Bewertungsprofilen bei Facebook und Google einzugeben. Diese Bewertungen werden von ShopVote regelmäßig redaktionell (und kostenfrei) erfasst und zu einem Reputationsprofil für Ihr Unternehmen zusammengefasst.

Wählen Sie dazu zunächst die Bewertungsgruppe 2 beim AllVotes-Menüpunkt aus.

ShopVote Bewertungsgruppe 2

Danach können Sie die Facebook & Google URL´s eintragen, Änderungen speichern und fertig ist das Reputationsprofil mit Ihren Bewertungen aus dem eigenen Onlineshop, Facebook und Google.

In der Bewertungsgrafik, die im Shop eingebunden ist, sind danach die Gesamtanzahl der Bewertungen und die Anzahl der Portale, von denen die Bewertungen stammen, sichtbar.

Beispielgrafik Allvotesbei ShopVote

Klickt ein Interessent auf die Grafik wird er zum Bewertungsprofil des Unternehmens bei ShopVote geleitet. Dort findet er dann im Reputationsprofil links weitere Informationen zu den Bewertungen und Portalen.

Das Online-Reputationsprofil bei ShopVote

3. Einbindung weiterer externer Bewertungsprofile

Neben den Profilen von Facebook und Google können noch 2 weitere externe Bewertungsprofile aus derselben Bewertungsgruppe in Ihr ShopVote Profil integriert werden.

Aktuell sind die Profile folgender Anbieter zur Integration in der Bewerrtungsgruppe zugelassen:

Die Bewertungsquellen der Gruppe 2 bei Shopvote


- ausgezeichnet.org
- bewertet.de
- capterra.com
- dawanda.com
- dooyoo.de
- ekomi.de
- erfahrungen.com
- facebook.com
- g2crowd.com
- google.at
- google.ch
- google.com
- google.de
- idealo.de
- kaeufersiegel.de
- kiyoh.nl
- onlinehaendler.org
- shopauskunft.de
- toppreise.ch
- tripadvisor.de
- trustedshops.de

4. Wie profitieren Mandanten der IT-Recht Kanzlei von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote?

Mandanten der IT-Recht Kanzlei profitieren wie folgt von den Vorteilen des Bewertungssystems ShopVote:

Die Freischaltung des Addons „EasyReviews“ und allen weiteren Premium-Funktionen erfolgt dabei direkt im Händlerbereich von ShopVote.

Sie sind noch kein Mandant der IT-Recht Kanzlei? Gerne können Sie sich hier über unseren AGB-Service informieren.

Tipp: ShopVote kann jetzt auch Produktbewertungen

Mit dem Bewertungsportal ShopVote können neben Shopbewertungen nun auch Produktbewertungen gesammelt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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2 Kommentare

A
Alexandra P. 28.01.2020, 15:15 Uhr
Frau
Diesselbe Frage habe ich tatsächlich auch! Können ganze Bewertungen inklusive der Profilbilder von bspw facebook und den Erfahrungsberichten in den Webshop integriert werden?
j
jörg 14.03.2019, 15:58 Uhr
hr
Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für diesen Artikel, ich sehe bei diesem System werden keine Fotos der Bewertungen gezeigt. Kann das Einbinden von ganzen Google My Business Rezessionen mit Bild und Text zu Abmahnungen führen ?

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