Artikel zum Thema „Abmahnung, Ebay“

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B2B-Shops: Handlungsanleitung zur wirksamen Beschränkung des Erwerberkreises

Online-Händler, die ihre Produkte ausschließlich im B2B-Bereich vermarkten, haben gegenüber B2C-Händlern zahlreiche Vorteile. So müssen sie unter anderem weder eine Widerrufsbelehrung für ihre Kunden bereithalten noch bei der Preisgestaltung die komplizierten Regelungen der Preisangabenverordnung beachten. Die Rechtsprechung stellt jedoch hohe Anforderungen an die Beschränkung des Erwerberkreises. Daher sollte ein B2B-Händler bei der Gestaltung seines Online-Shops einige rechtliche Besonderheiten beachten. Eine unsaubere Umsetzung der Rechtsprechungs-Anforderungen kann zu (teuren) wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik und zeigt Ihnen, wie Sie eine rechtssichere Beschränkung des Erwerberkreises erreichen können.

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Alternative Streitbeilegung nach dem VSBG - Neue gesetzliche Informationspflichten für Onlinehändler ab dem 01.02.2017 beachten!

Der Countdown läuft! Bereits zum 01.02.2017 müssen sich Onlinehändler auf neue Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung einstellen. Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service-Mandanten selbstverständlich rechtzeitig entsprechend aktualisierte Rechtstexte zur Verfügung, um den neuen Pflichten problemlos nachkommen können. In unserem aktuellen Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, was ab dem 01.02.2017 auf Onlinehändler an Neuerungen zukommt.

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Abmahnfallen: Die Klassiker

Exklusiv für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Abmahnungen sind DAS Top-Thema für Online-Händler. Daher versuchen wir das hohe Informationsinteresse hierzu zu befriedigen und stellen übersichtlich die häufigsten Abmahnfallen im Bereich des Wettbewerbsrechts dar. Zudem zeigen wir Wege auf, wie Fehler und damit kostspielige Abmahnungen in diesem Bereich vermieden werden können.

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OS-Plattform „reloaded“: Nach OLG München muss Hinweis auf die OS-Plattform einen klickbaren Link enthalten

Seit dem 09.01.2016 müssen Unternehmer, die mit Verbrauchern entgeltliche Verträge über Waren oder Dienstleistungen schließen, über die sog. „OS-Plattform“ zur Onlinestreitschlichtung informieren. Nach der Ansicht des OLG München ist dabei zwingend ein klickbarer Link, der zur OS-Plattform führt, zu verwenden. Dies schafft insbesondere auf Plattformen eine weitere Abmahngefahr.

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IDO Verband: Vertragsstrafenforderung

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Vertragsstrafenforderung des IDO Verbands vor. Gegenstand der Forderung ist der Vorwurf eines Verstoßes gegen eine Unterlassungserklärung. Gefordert wird die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3.000,00 Euro Lesen Sie mehr zur Vertragsstrafenforderung des IDO Verbands in unserem Beitrag.

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Grenzüberschreitender Versand: Zollgebühren angeben?

Der grenzüberschreitende Online-Handel gewinnt zunehmend an Bedeutung. Dabei ist beim Handel mit Drittstaaten auch das Thema „Zölle“ zu beachten.

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Nach hinten los: Unberechtigte VeRI-Meldungen bei eBay können teuer werden

Mit dem verifizierten Rechteinhaber-Programm (VeRI) bietet das Internetauktionshaus eBay eine gute Möglichkeit, Inhaber von immateriellen Schutzrechten, wie Urheber-, Marken- oder gleichartiger gewerblicher Schutzrechte, vor Rechtsverstößen seitens Mitbewerber zu schützen. Und zwar können Rechteinhaber andere eBay-Händler melden, die ihre Rechte verletzen. eBay reagiert dann sehr schnell und entfernt die rechtsverletzenden Angebote umgehend aus dem Internetportal. Hört sich zunächst einmal gut und effektiv an – doch Obacht, Vorsicht ist geboten! Eine übereilte und grundlose Meldung eines Konkurrenten bei VeRI kehrt wie ein ruckläufiger Boomerang schnell zurück. Denn wer Mitbewerber ohne Grund meldet, handelt wettbewerbswidrig, hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 03.12.2015 (Az.: I-15 U 140/14) entschieden.

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Widerrufsbelehrung: Fließtext ohne Zwischenüberschriften werden abgemahnt

Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., Gartenstraße 5, 51379 Leverkusen, spricht seit geraumer Zeit eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen gegenüber Online-Händlern (vor allem auf der Plattform eBay) aus. Aktuell wurde der IT-Kanzlei eine Abmahnung des IDO vorgelegt, mit der ein Ebay-Händler abgemahnt und auf Unterlassen sowie Abmahnkostenerstattung in Anspruch genommen wird, da dieser seine Widerrufsbelehrung nicht formatiert und keine Zwischenüberschriften verwendet hatte, lesen Sie mehr hierzu.

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Achtung Vertragsstrafe: Unterlassungserklärung verpflichtet zur Cache-Löschung bei Google

Shop-Betreiber, die eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, müssen die beanstandeten Inhalte von der eigenen Webseite löschen. Doch müssen Online-Händler auch darauf hinwirken, dass Google, Bing, Yahoo und Co. die beanstandeten Inhalte löschen?

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Problematik bei eBay.de: Notwendigkeit eines eigenen Impressums im Rahmen eines „eBay-Shops“

Viele eBay-Verkäufer nutzen die Möglichkeit, neben den normalen eBay-Artikelseiten ihre Produkte auch im Rahmen eines eigenen „Shops“ bei eBay.de zu bewerben. Leider ist die standardmäßige von eBay.de vorgegebene Gestaltung eines solchen „eBay-Shops“ nach hiesiger Auffassung unzureichend in Bezug auf die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung. Es besteht Abmahngefahr.

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Online-Shop eröffnen: Was ist rechtlich zu beachten? - Teil 5: Widerrufsrecht

Im nun bereits fünften Teil der Serie der IT-Recht Kanzlei zur Eröffnung eines Online-Shops erläutern wir, welche Risiken eine fehlende oder unzureichende Widerrufsbelehrung birgt und wie Sie diese mit einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung vermeiden können.

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Der Grundpreis auf eBay: Wer sich auf die Grundpreisangabe durch eBay verlässt, riskiert abgemahnt zu werden!

Verstöße gegen die Grundpreisangabe (vor allem) auf der Plattform eBay sind seit langem ein Problem für gewerbliche Händler. Die Grundpreisangabe soll für mehr Transparenz und Verbraucherschutz sorgen. Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. Wer sich allerdings auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, riskiert eine kostenintensive Abmahnung. Wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

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Chronik Streitschlichtung: Alternative Streitbeilegung, Informationspflichten und Abmahnungen

Viele Anfragen, die die IT-Recht Kanzlei in den letzten Monaten erreicht haben, drehten sich rund um das Thema Streitschlichtung. In zahlreichen Beiträgen haben wir daher das Thema aufgegriffen, um die drängendsten Fragen von Shop-Betreibern zu beantworten. Für viel Verwirrung hat beispielsweise die neue Online-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform) gesorgt, die schon vor Freischaltung der Plattform für Abmahnungen sorgte. Aber auch das Verhältnis zwischen Europäischem Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) und der OS-Plattform hat einige Händler beschäftigt. Wer sich angesichts der vielfältigen Beiträge zu diesem Thema einen Überblick verschaffen oder seinen bisherigen Wissenstand „updaten“ möchte, findet in dieser Gesamtschau eine Zusammenstellung der wesentlichen Informationen zum Thema Streitschlichtung.

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Amazons „Tell-a-friend“- Funktion: Trotz Änderung wettbewerbswidrig?

Die Verkaufsplattform Amazon hat die Funktion, mit der Kunden Produkte anderen Kunden empfehlen können (sog. „Tell-a-friend“- Funktion) geändert und damit auf aktuelle Rechtsprechung reagiert, in der diese als wettbewerbswidrig eingestuft worden war. Ob die von Amazon vorgenommenen Änderungen allerdings reichen um Händler der Plattform zukünftig vor Abmahnungen zu schütze, ist mehr als fraglich.

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Aktuelle Abmahnungen wegen Angabe "Voraussichtliche Versanddauer" als Lieferzeitangabe auf Amazon

Können Online-Händler ihre Waren nicht sofort liefern, stehen sie in der Pflicht, die Lieferzeit auf der Artikelseite anzugeben. Aktuell werden Online-Händler auf der Plattform Amazon wegen der Lieferzeitangabe "Voraussichtliche Versanddauer" abgemahnt. Die Abmahnerin bringt hierbei vor, dass die Lieferzeitangabe zu unbestimmt sei. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen dieser Abmahnungen in unserem heutigen Beitrag.

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(Vorgeschobene) Anbieterflucht nach China – oder: Wenn es einen „China-Kracher“ zerlegt

Rechtssicheres Anbieten ist für deutsche Händler im E-Commerce zu einer Mammutaufgabe geworden. Abmahnungen sind an der Tagesordnung. Warum nicht schnell eine ausländische Firma als Anbieter vorschieben, die wird doch bestimmt keiner abmahnen? Keine gute Idee, wie eine aktuelle Entscheidung des OLG München zeigt…

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Französische Wettbewerbsbehörde: verwarnt Online-Händler wegen fehlender Pflichtinformation zum Gewährleistungsrecht in französischen AGB

Vor kurzem wurden mehrere deutsche Online-Händler, die Waren in Frankreich vertreiben, von der französischen Wettbewerbsbehörde verwarnt, da in ihren AGB nicht die nach französischem Gesetz verpflichtende Information zum Gewährleistungsrecht des Verbrauchers vollständig enthalten waren. Ein derartiger Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden. Online-Händler, die Waren etwa über einen eigenen Online-Shop oder über amazon.fr bzw. ebay.fr in Frankreich vertreiben, sollten daher überprüfen, ob ihre AGB tatsächlich dem französischen Verbraucherrecht entsprechen!

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Anforderungen an den rechtssicheren Versand von Artikeln mit Altersbeschränkung

Was haben Online-Händler beim Versand zu beachten, wenn Alkohol, Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas, Waffen, entwicklungsbeeinträchtigende/ jugendgefährdende Bildträger & Co. verkauft werden sollen? Welcher Versandserivce genügt den rechtlichen Vorgaben? Ist die Übersendung einer Ausweiskopie ein gültiger Nachweis der Volljährigkeit? Die IT-Recht Kanzlei beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit den rechtlichen Vorgaben zum rechtssicheren Versand von Waren mit Altersbeschränkungen. Lesen Sie mehr, um zu erfahren, ob Sie auch wirklich rechtssicher versenden!

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Werbung mit versichertem Versand

Einer der gängigsten Abmahngründe im Themenbereich „Versand“ ist der bloße Hinweis auf unversicherten Versand ohne nähere Erläuterungen dazu, dass der Verkäufer weiterhin etwa das Risiko des Versandsverlustes trägt. Doch auch umgekehrt droht beim Hinweis auf versicherten Versand eine Abmahngefahr. Dies wird im folgenden Artikel näher erläutert.

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KG Berlin: Der Hinweis auf einen "versicherten" Versand ist irreführend und abmahnbar

Vermehrt kommt es immer wieder vor, dass Unternehmer Werbung mit Selbstverständlichkeiten betreiben und somit Verbraucher täuschen. Die Grenz der zulässigen Werbung wird dabei schnell überschritten. Wann eine solche Werbung unzulässig ist, hat der BGH mehrmals klargestellt. In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin mit Urteil vom 03.02.2016 (Az. 103 O 120/15) wurde das Urteil des obersten Gerichtshofs auf den hier vorliegenden Fall übernommen.

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