Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Ebay-Magazin: Bericht der IT-Recht Kanzlei über die 100-Euro-Abmahnung

02.03.2009, 15:20 Uhr | Lesezeit: 1 min
author
von Verena Eckert
Ebay-Magazin: Bericht der IT-Recht Kanzlei über die 100-Euro-Abmahnung

Seit kurzem müssen Privatpersonen in vielen Fällen nur noch 100 Euro zahlen, wenn sie wegen eines Urheberrechtsverstoßes abgemahnt werden. In der neusten Ausgabe (1/2009) des eBay-Magazins erklärt RAin Verena Eckert die Neuregelung.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

3 Kommentare

R
Rosi B. 15.03.2009, 11:30 Uhr
Artikelbeschreibung
Ich habe tatsächlich 2 Fotos kopiert und eingestellt bei e-bay und auch noch die Artikelbeschreibung benutzt da diese sehr ausfürlich den Artikel beschrieb. Habe auch in der Anzeige darauf hingewiesen dass ich der Einfachheit halber die Artikelbeschreibung übernommen habe.Die Abmahner wissen dass meistens die Artikelbeschreibung auch übernommen wird und setzen soviel Bilder wie möglich rein.
Die 100€ pro (tatsächlich kopierten Foto)wären angemessen gewesen, da aber nun 16 weitere Fotos) der Gegner geht sogar von 17 Bildern aus da er eine Graphik auch als Bild zählt kam es zu einer Rechnung von 7650€.
3Artikeleinstellungen mit 17 Bildern = 51 Bilder. Und der Abmahner verlangte aber pro Bild 150€.
R
Rosi B. 15.03.2009, 11:12 Uhr
100€ für ein Foto aber in der Artikelbeschreibung sind weitere 16 Fotos und nun?
H
Herbert Huber 09.03.2009, 20:43 Uhr
Hundert Euro Abmahnung verschlechtert die Situation für Privatpersonen
Wenn ich bisher wegen irgendetwas abgemahnt wurde, berechnete der Anwalt 730 DM oder 450 Euro etc. nach dem festgesetzten Streitwert für seinen 2-Seiten-Brief. Ich konnte einen eigenen Anwalt einschalten, widersprach der Abmahnung und kam mit 300 Euro plus Mwst. (für die 2 Telefonate mit meinem Anwalt) "davon".
Wenn jetzt 100 Euro berechnet werden, rechnet sich die Einschaltung eines eigenen Anwalts nicht: man bezahlt besser zähneknirschend. Außer man ist juristisch so beschlagen oder extrem risikofreudig oder streitlustig, dass man darauf hofft, am Ende die 100 Euro nicht zahlen zu müssen und auch noch die eigenen Kosten zurückzuerhalten (wie man weiß, bleibt man auf den eigenen Kosten meist sitzen, egal ob ein Verstoß nachweisbar ist oder nicht).
Das bedeutet, dass jetzt die Abmahnwellen noch anschwellen, da der Abgemahnte sich hüten wird, wegen 100 Euro das Mehrfache an seinen eigenen Anwalt zu zahlen. Die Rechtsschutzversicherung (zumindest meine) greift ja nicht.
Es hilft nichts, außer dass das unrechtsstaatliche Abmahnwesen, bei dem der Beschuldigte per Abmahnbrief sofort "verurteilt" wird, endlich abgeschafft wird. Wer mir einen Link, eine Namensnennung oder was auch immer vorwirft soll mich verklagen, so wie es auch bei allen anderen (vermuteten) Straftaten der Fall ist.
Leider stößt man mit solchen Vorschlägen im Justizministerium auf taube Ohren: zu lukrativ ist dieses Goldeselverfahren für die Anwälte.

weitere News

Quick & easy: Der„App-mahnradar“ der IT-Recht Kanzlei
(01.12.2020, 16:54 Uhr)
Quick & easy: Der„App-mahnradar“ der IT-Recht Kanzlei
"Hood.de wird weiter wachsen und sich als feste Shoppinggröße im europäischen Raum etablieren."
(09.11.2016, 08:46 Uhr)
"Hood.de wird weiter wachsen und sich als feste Shoppinggröße im europäischen Raum etablieren."
7. plentymarkets Online-Händler-Kongress
(30.10.2013, 09:01 Uhr)
7. plentymarkets Online-Händler-Kongress
RA Mark Münch LL.M: veröffentlicht Beitrag in der Zeitschrift IT Administrator "Juristische Aspekte der IT-Notfallplanung"
(16.04.2013, 09:50 Uhr)
RA Mark Münch LL.M: veröffentlicht Beitrag in der Zeitschrift IT Administrator "Juristische Aspekte der IT-Notfallplanung"
eBook: Verkauf von lebenden Tieren
(30.01.2013, 17:31 Uhr)
eBook: Verkauf von lebenden Tieren
eBook Health-Claims-Verordnung
(17.02.2012, 11:11 Uhr)
eBook Health-Claims-Verordnung
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei