Abmahnung von Thomas Russer: Wegen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung
Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung von Herrn Thomas Russer vor, in der einem eBay-Händler mehrfach angebliche Wettbewerbsverstöße wegen Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung vorgeworfen wurden.
So wurde bemängelt
a) dass angeblich die für den Beginn der Widerrufs- oder Rückgabefrist erforderlichen Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV nicht genannt wurden;
b) dass angeblich die Kosten der Rücksendung der Widerrufsware dem Verbraucher auferlegt werden, ohne dass mit diesem die Kostenübernahme vertraglich vereinbart wurde.
In beiden Fällen liegen angeblich wettbewerbsrechtlich relevante Verstöße vor.
Hinweise zur Abmahnung des Händlers Thomas Russer
- Ob von Thomas Russer noch weitere Abmahnungen im Umlauf sind, entzieht sich zum jetzigen Zeitpunkt unserer Kenntnis. Wir werden jedoch unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten.
- Abmahnungen wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung sind immer noch ein heißes Eisen. Die IT-Recht Kanzlei hat darüber mehrfach in Beiträgen berichtet. Insofern sollte jeder Händler diesbezüglich besonders achtsam sein.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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3 Kommentare
Anwälte und Richter haben wichtiges zu tun.
Bin da etwas hilflos und überfordert. Viele Grüße