Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma THS5STAR Limited vor, vertreten durch die Kanzlei Dr. Recksiek. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf einer Schutzrechtsverletzung an der Marke THS5STAR. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma THS5STAR Limited unserem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis
1. Was wird in der Abmahnung der Firma THS5STAR Limited konkret vorgeworfen?
In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen das Markenrecht vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:
- fehlende Zustimmung zur Verwendung der Wort- & Bildmarke THS5STAR
- gerügter Verstoß auf: Amazon
- Stand: 11/2016
2. Was wird von der Firma THS5STAR Limited gefordert?
Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:
- Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung
- Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 Euro / Gegenstandswert 50.000,- Euro
- Des Weiteren wird ein Auskunftsanspruch und ein Schadensersatzanspruch geltend gemacht
Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.
3. Was halten wir von der Abmahnung?
Hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma THS5STAR Limited sollte unter anderem folgendes geprüft werden:
- Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
- Stellt die monierte Handlung überhaupt eine Markenrechtsverletzung dar?
- Wann wurde die Handlung begangen?
Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!
4. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?
In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
© Aamon - Fotolia
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