Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Abmahnung Horstmann GmbH & Co. KG: fehlende Einbindung eines Effizienzpfeils als Zugangspunkt für Energieeffizienzetikett auf Amazon

16.09.2019, 12:14 Uhr | Lesezeit: 4 min
Abmahnung Horstmann GmbH & Co. KG: fehlende Einbindung eines Effizienzpfeils als Zugangspunkt für Energieeffizienzetikett auf Amazon

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine Abmahnung der Firma Horstmann GmbH & Co. KG vor, vertreten durch die Kanzlei „Faustmann Recht“. Inhalt der Abmahnung ist der Vorwurf der Einbindung eines Energieeffizienzetiketts für Leuchten auf einer Produktdetailseite bei Amazon ohne den gesetzlich vorgesehenen Pfeil in der Farbe der Effizienzklasse. Gefordert wird unter anderem die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Lesen Sie mehr zur Abmahnung der Firma Horstmann GmbH und Co. KG in unserem Beitrag.

1. Was wird in der Abmahnung der Firma Horstmann GmbH & Co. KG konkret vorgeworfen?

In der uns vorliegenden Abmahnung wird ein Verstoß gegen Wettbewerbsregeln vorgeworfen. Konkret wird folgendes moniert:

  • fehlerhafte Einbindung des Energieeffizienzetiketts für Leuchten auf einer Produktdetailseite bei Amazon durch Nichtanzeige des „Effizienz“-Pfeils als Anknüpfungspunkt für das Etikett
  • gerügter Verstoß auf: Amazon
  • Stand: 09/2019
Banner Premium Paket

2. Was wird von der Firma Horstmann GmbH und Co. KG gefordert?

Im Rahmen der Abmahnung werden die folgenden Ansprüche geltend gemacht:

  • Forderung der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung hinsichtlich der beanstandeten Handlung
  • Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 1242,84 Euro / Gegenstandswert 25.000,- Euro

Für den Fall, dass der Abgemahnte der Unterlassungsforderung nicht nachkommt, wird die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in Aussicht gestellt.

3. Was halten wir von der Abmahnung?

Wenn ein Wettbewerbsverhältnis vorliegen sollte, sollte hinsichtlich der ausgesprochenen Abmahnung der Firma Horstmann GmbH & Co. KG unter anderem folgendes geprüft werden:

  • Ist die behauptete Handlung tatsächlich begangen worden?
  • Stellt die monierte Handlung überhaupt einen Wettbewerbsverstoß dar?
  • Wann wurde die Handlung begangen?

Betroffene sollten ohne anwaltlichen Rat erst einmal keine Unterlassungserklärung abgeben oder Zahlungen leisten, voreiliges Handeln kann sich später sehr schnell rächen!

4. Wie sieht die Rechtslage aus?

Gemäß Art. 7 der EU-Verordnung Nr. 518/2014, welche die originäre Kennzeichnungsverordnung für Lampen und Leuchten Nr. 874/2012 abändert, sind Online-Händler im Internet verpflichtet, ihren Angeboten ein elektronisches Energieeffizienzetikett entweder als Graphik oder per Verlinkung (sog. geschachtelte Anzeige) bereitzustellen. Für den Zugang zum verlinkten Etikett ist hierbei ein Pfeil in der Farbe der Effizienzklasse mit der Angabe der Effizienzklasse in weißer Schrift und in Größe der Preisangabe in der Nähe des Preises darzustellen.

In der abgemahnten Konstellation war zwar das Effizienzetikett per Link eingebunden, allerdings nicht über den gesetzlich vorgesehenen Pfeil, sondern über eine Verlinkung mit der Aufschrift „EU-Energielabel“.

Insofern ist fraglich, ob allein in der Nichtanzeige des Pfeils eine abmahnbare Vorenthaltung wesentlicher Pflichtinformationen aus EU-Rechtsvorschriften gemäß § 5a Abs. 4 UWG zu sehen ist.

Immerhin müsste das Vorenthalten des Effizienzpfeils geeignet sein, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er anderenfalls nicht getroffen hätte.

Nach dem BGH fehlt es hieran und mithin auch an einem abmahnbaren Wettbewerbsverstoß, wenn der mit der Pflicht bezweckte Informationserfolg auf andere Weise eingetreten ist (Urteil vom 7. März 2019 – Az. I ZR 184/17). Hierfür könnte man im abgemahnten Fall aber gerade plädieren. Immerhin sind die für die Kaufentscheidung maßgeblichen Effizienzinformationen dem Etikett selbst und gerade nicht dem Pfeil zu entnehmen. Das Etikett war aber über einen sprechenden Link eingebunden und mithin auch grundsätzlich auffind- und einsehbar.

Mithin erscheint es zweifelhaft, dass das bloße Vorenthalten des Effizienzpfeils ein hinreichendes Verstoßpotenzial aufweist, wenn doch das Etikett, das über den Pfeil verlinkt werden soll, im Angebot unter entsprechender Bezeichnung anderweitig abrufbar war.

Hinweis: Mittlerweile hat Amazon selbst nachgerüstet und stellt die Einbindung von Effizienzetiketten per Pfeildarstellung ordnungsgemäß zur Verfügung.

5. Was soll der betroffene Abgemahnte jetzt machen?

In jedem Fall sollte die Abmahnung trotz der regelmäßig kurzen Fristen anwaltlich von einem Spezialisten überprüft werden – in diesen Abmahnungen geht es oft um hohe Zahlungsforderungen, hier sollte der Betroffene nicht vorschnell handeln. Auch die vorformulierte Unterlassungserklärung ist in den uns vorliegenden Fällen fast immer einseitig und zudem gefährlich vorformuliert und sollte in dieser Form nicht abgegeben werden!
Profitieren Sie von der Expertise der Anwälte der IT-Recht Kanzlei, die über eine langjährige Erfahrung aus der Vertretung in Abmahnverfahren verfügen!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent
(26.09.2023, 13:05 Uhr)
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Getränken mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Verkauf von vorgepackten Lebensmitteln ohne Zutatenverzeichnis und/oder Nährwertangaben
(30.08.2023, 14:40 Uhr)
Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Verkauf von vorgepackten Lebensmitteln ohne Zutatenverzeichnis und/oder Nährwertangaben
Das stinkt:  Markenabmahnung wegen ähnlicher Nutzung der Marke Divina für Parfum
(20.07.2023, 15:01 Uhr)
Das stinkt: Markenabmahnung wegen ähnlicher Nutzung der Marke Divina für Parfum
Outdoor:  Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke EXPLORER
(05.07.2023, 14:38 Uhr)
Outdoor: Markenabmahnung wegen Nutzung der Marke EXPLORER
Abmahnung wegen Nutzung der Marke KTM
(21.06.2023, 11:46 Uhr)
Abmahnung wegen Nutzung der Marke KTM
Markenabmahnung wegen Nutzung des BMW-Logos für KFZ-Dienstleistungen
(13.06.2023, 12:12 Uhr)
Markenabmahnung wegen Nutzung des BMW-Logos für KFZ-Dienstleistungen
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei