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Wie, wo, was? - das große 1x1 zur Markenanmeldung

Dass die Marke geschützt sein will, ist klar. Die Frage wie dies am Besten geschehen soll, ist nicht auf Anhieb so schnell zu beantworten. Schließlich gibt es, je nach geographischer Reichweite des eigenen Unternehmens, verschiedene Möglichkeiten der Markenanmeldung. Auf die Hauptfragen der Markenanmeldung, insbesondere auf das „Wo“ und das „Wie“, soll daher im Folgenden etwas Licht geworfen werden.

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Marken 4ever: Das Angebot der IT-Recht Kanzlei zur Markenüberwachung

Markenanmeldungen sind weiterhin ein Boom-Markt - laut DPMA sind auch im Jahr 2016 die Anmeldezahlen wiederum gestiegen. Das bedeutet, dass weiterhin der Markenschutz in Deutschland gut angenommen wird. Das bedeutet aber auch, dass die Markeninhaber mit einen verschärften Kollisionskurs rechnen müssen. Die IT-Recht Kanzlei bietet zum Schutz eingetragener Marken seit längerem einen sinnvollen Service für jeden Markeninhaber hierzu an: Die Kollisions- und Fristenüberwachung eingetragener Marken.

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BGH zum Anspruch des Domaininhabers gegen den bei der DENIC zu Unrecht als Domaininhaber Eingetragenen

Wer bei der DENIC eG als Inhaber einer .de-Domain eingetragen ist, ist nicht immer zugleich der tatsächliche, materiell berechtigte Domaininhaber. Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der tatsächlich Berechtigte gegen den - als Domain-Inhaber eingetragenen - Nichtberechtigten vorgehen kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 187/10) ...

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Wohnst du schon? - Domain wwwmoebel.de verletzt nicht die Rechte der Firma „Möbel.de“

Das Landgericht Hamburg lehnte in seiner Entscheidung vom 16. Juli 2009 (Az.: 327 O 117/09) Unterlassungsansprüche der Firma „Möbel.de“ gegen den Inhaber der Domain „wwwmoebel.de“ ab und versagte der Klägerin damit jeglichen kennzeichen- und wettbewerbsrechtlichen Schutz.

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Die erschöpfte EU - BGH zur Umkehr der Beweislast bezüglich der Erschöpfung von Markenrechten

Der BGH bestätigte in seinem Beschluss vom 07.08.2012 (Az. I ZR 99/11) seine Rechtsprechung zur Frage der Beweislast hinsichtlich der Erschöpfung von Markenrechten. Diese obliegt grundsätzlich demjenigen, der wegen einer Markenverletzung in Anspruch genommen wird. Eine Umkehr dieses Grundsatzes gebietet jedoch der Schutz des freien Warenverkehrs in der Europäischen Union.

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Ohne Sünde keine Strafe - keine Vertragsstrafe bei Löschung der zugrundeliegenden Marke

Eine markenrechtliche Vertragsstrafenvereinbarung ist als von Anfang an unverbindlich anzusehen, wenn die zugrunde liegende Marke wegen eines Schutzhindernisses mit rückwirkender Kraft gelöscht wird. Nicht etwa gelte der Vertrag mit der strafbewehrten Unterlassungsklausel so lange fort, bis er gekündigt wird, hat das OLG Karlsruhe in einem Urteil vom 7.5.2012 (Az.: 6 U 187/10) ausgeführt. Eine Berufung auf das vermeintlich fortgeltende Vertragsstrafeversprechen sei dementsprechend rechtsmissbräuchlich.

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Marke vs. Domain: Wer sticht wen?

In Zeiten des Internets ist die effektive Verteidigung von Markenrechten dringender denn je. Immer wieder neuartigen Angriffen sehen sich die geschützten Worte und Bilder im virtuellen Raum ausgesetzt. Häufig taucht seit einigen Jahren das Problem auf, dass sich eine Internetdomain auf der einen und eine gleichlautende Wortmarke oder ein gleichlautendes Unternehmenskennzeichen auf der anderen Seite gegenüberstehen. Kann der Zeicheninhaber in einer solchen Situation die Löschung der Webadresse bewirken, obwohl diese domainrechtlich korrekt angemeldet wurde?, ist die Frage, mit der sich die Gerichte konfrontiert sahen und sehen. Im Folgenden sollen hierzu die gesetzliche Ausgangslage und die von der Rechsprechung vorgenommenen Konkretisierungen dargestellt werden.

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Mia san a Marke: Das Finale „Dahoam“ aus markenrechtlicher Sicht

Champions League. FC Bayern vs. Chelsea FC. Das Championsleague-Finale am kommenden Samstag in München ist ein Gipfeltreffen – nicht nur aus fußballerischer Sicht, sondern auch aus markenrechtlicher Perspektive. Wussten Sie, dass sogar manche Fußballer ihre Namen als Marke schützen ließen? Das und weitere interessante Fakten in unserem „Marken-Spezial“ rund um das Endspiel in der Champions League – mit freundlicher Unterstützung von markenhit.de – der Markensuchmaschine.

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Stadt, Land, Web - Verwendung einer Städte-Domain mit Zusatz „info“ ist namensrechtlich zulässig.

Der Gebrauch einer Internetdomain nach dem Muster www.(nameeinerStadt)-info.de durch einen Privaten stellt keine unzulässige Namensanmaßung dar. Dies hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden (Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01). Zwar könne sich eine Stadt grundsätzlich durchaus auf das Namensrecht aus Art. 12 BGB berufen, so die Richter. Im Wirtschaftsleben sei dieser Schutz allerdings eingeschränkt. Hier müsse es privaten Anbietern gestattet sein, den Stadtnamen als örtliche Angabe bzw. Herkunftsbezeichnung zu verwenden.

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3..2..1..Haftung: Der EuGH zur Haftung von eBay bei Markenverletzung

Die nationalen Gerichte müssen diesen Gesellschaften aufgeben können, Maßnahmen zu ergreifen, die nicht nur auf die Beendigung der Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums, sondern auch auf die Vorbeugung gegen erneute derartige Verletzungen gerichtet sind.

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Gleich und Gleich gesellt sich gern: Der BGH zur Gleichgewichtslage von Unternehmenskennzeichen

Der BGH hat entschieden (Urteil vom 14.04.2011, Az. I ZR 41/08), dass ein von zwei unabhängigen Wettbewerbern über Jahrzehnte hinweg unbeanstandet genutzter Unternehmensname nur unter strengen Voraussetzungen von einem der beiden als Marke eingetragen werden kann.

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Was den Markeninhaber müde macht - Der Erschöpfungsgrundsatz im Markenrecht

Wie weit gehen die Rechte des Markeninhabers? Grundsätzlich darf dieser allein und nach freiem Belieben entscheiden, ob Dritte „sein“ geschütztes Zeichen verwenden dürfen oder nicht. Völlig grenzenlos wird dieser Ausschließlichkeitsschutz jedoch nicht gewährt. Eine gesetzliche Schranke ist der sogenannte Erschöpfungsgrundsatz, der in § 24 Abs. 1 des Markengesetzes normiert ist.

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®, ©, TM und Co. - Was hat das alles zu bedeuten?

Die gesonderte Hervorhebung eines bestehenden Schutzrechtes durch Abkürzungen oder Zeichen wie „®, © oder TM“ ist ein beliebtes Marketinginstrument um das eigene Produkt gegenüber der Konkurrenz in besonders vorteilhaftes Licht zu rücken. Doch wer und unter welchen Voraussetzungen darf diese Zeichen überhaupt verwenden?

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FAQ - Das große 1x1 zum Markenrecht

Schöne neue Markenwelt - die Bedeutung von Marken im wirtschaftlichen Verkehr nimmt stetig zu. Das zeigen nicht zuletzt auch die hohen Marken-Anmeldezahlen bei den Markenämtern (DPMA aktuell: 75358 Marken in 2018). Zeit, um sich mit den gängigsten Fragen rund um das Markenrecht zu beschäftigen.

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BGH: Beeinträchtigung des „guten Rufs“ eines Originalprodukts durch ein Imitat

Der Bundesgerichtshof hat entschieden (Urteil vom 15.04.2010, Az. I ZR 145/08), dass der gute Ruf eines Originalproduktes durch eine Nachahmung auch nach Ablauf des Patentschutzes noch in unangemessener Weise beeinträchtigt werden kann.

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#Neuland: Domains und Kennzeichenrechte

Eine Webpräsenz  ist mittlerweile für nahezu jedes Unternehmen obligatorisch. Der Weg dorthin beginnt zunächst mit der Wahl der richtigen Domain. Schon vor  der  Registrierung der Wunschdomain sollten hier die kennzeichenrechtlichen Besonderheiten beachtet werden, um Rechtverletzungen zu vermeiden.

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Drum prüfe...: Zum Löschungsanspruch eines unberechtigten Dispute-Eintrages

In Domainstreitigkeiten stellt die Denic eG. dem Rechteinhaber einen sog. Dispute-Eintrag zur Verfügung, um eine Übertragung der Domain an Dritte zu verhindern. Sofern dieser Eintrag unberechtigterweise veranlasst wurde, hat dies grds. einen Löschungsanspruch zur Folge. Einen solchen hatte zuletzt auch das LG Köln (Urteil vom 08.05.2009, Az.: 81 O 220/08) in einem Fall bejaht, in dem eine Gemeinde („Welle“) einen Dispute-Eintrag zulasten des Domaininhabers („welle.de“) forciert hatte.

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Retter in der Not: Der Dispute-Eintrag bei Domainstreitigkeiten

Die Zahl der von der Denic e.G. bisher eingetragenen sog. first-level-Domains (.de-Endung) liegt derzeit bei 13.844.607 und steigt stetig. Die Zahl macht deutlich, dass sich auch in Deutschland immer mehr Menschen am elektronischen Verkehr im Internet beteiligen wollen. Da sind Rechtsstreitigkeiten vorprogrammiert. Fühlt sich jemand durch eine Domain in seinen Rechten verletzt kann der Dispute-Eintrag weiterhelfen.

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OLG Düsseldorf: Domain „Peugeot-Tuning” verletzt Markenrechte

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 21.11.2006, Az. I 20 U 241/05), dass die Verwendung der Kennzeichnung „Peugeot-Tuning“ als Second-Level-Domain markenrechtswidrig ist.

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OLG Frankfurt: Domaingrabbing - 321…Hauptsache nicht deins

Die Registrierung eines Domain-Namens ist sittenwidrig, wenn die Registrierung ohne erkennbares Eigeninteresse erfolgt und ausschließlich dem Zweck dient, den Namen später gewinnbringend weiterzuverkaufen (OLG Frankfurt Urteil vom 12.04.2000, Az. 6 W 33/00).

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