
Champions League. FC Bayern vs. Chelsea FC. Das Championsleague-Finale am kommenden Samstag in München ist ein Gipfeltreffen – nicht nur aus fußballerischer Sicht, sondern auch aus markenrechtlicher Perspektive. Wussten Sie, dass sogar manche Fußballer ihre Namen als Marke schützen ließen? Das und weitere interessante Fakten in unserem „Marken-Spezial“ rund um das Endspiel in der Champions League – mit freundlicher Unterstützung von markenhit.de – der Markensuchmaschine.
Und hier die Markenaufstellung:
„FC Bayern“
- FCB: Wortmarke (Inhaber: FC Bayern München AG)
- FC Bayern: Wortmarke (Inhaber: FC Bayern München AG)
- Logo geschützt als Bildmarken (Inhaber: FC Bayern München AG, FC Bayern München e.V.)
- Schweinsteiger: Wortmarke (Inhaber: Bastian Schweinsteiger)
- Bastian Schweinsteiger: Wortmarke (Inhaber: Bastian Schweinsteiger)
- Holger Badstuber: Wortmarke (Inhaber: Holger Badstuber)
- Manuel Neuer Kids Foundation: Wortmarke (Inhaber: Manuel Neuer Kids Foundation gemeinnützige GmbH)
- Hans Jörg Butt: Wortmarke (Inhaber: Hans Jörg Butt)
„Chelsea FC“
- Chelsea: Wortmarke (Inhaber: Clinton Großhandels-GmbH, also nicht der englische Fußballclub)
„Champions League“
- Champions League: Wortmarke (Inhaber: UEFA)
- Qualifiers 2012: Wortmarke (Inhaber: UEFA)
Sämtliche oben aufgeführten Marken sind in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragen. Europäische und Internationale Marken wurden nicht berücksichtigt – wer sich hier auf die Suche macht findet natürlich viele der deutschen Marken auch als Gemeinschaftsmarken wieder – und natürlich ist der Chelsea Football Club Inhaber des geschützten Logos des Clubs.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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