Abmahnung: Fehlende CE-Kennzeichnung für Wärmekissen in Tierform
Für Wärmekissen in Tierform erhalten diverse Handmade-Anbieter aktuell Abmahnungen wegen fehlender Spielzeug-Compliance.
5 min 1Neue Abmahnungen wegen fehlender Spielzeugkennzeichnung im Internet
Dass nach geltendem Recht Spielzeug-Warnhinweise online zwingend erforderlich sind, aber nach wie vor häufig vergessen werden, machen sich aktuell vermehrt Abmahner zu eigen.
3 minIDO: mahnt aktuell fehlende Spielzeugwarnhinweise ab
Nicht nur in Bezug auf die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnung ist der IDO-Verband aus Leverkusen sehr umtriebig. Auch nimmt er sich in Sachen Abmahngründe immer wieder neue Felder vor. Derzeit sind vor allem Spielzeughändler betroffen.
4 minSpielzeugwarnhinweise: Spielzeug rechtssicher verkaufen
Wer gewerblich Spielzeug über das Internet verkauft, muss sich zwingend mit der korrekten Online-Kennzeichnung des Spielzeugs befassen. Wir klären gerne auf.
9 min 1LG Düsseldorf: Verkauf von Sammlerstück als Spielzeug ist irreführend
Nach dem LG Düsseldorf handelt irreführend, wer ein Sammlerstück, also ein „Nicht-Spielzeug“, als Spielzeug anbietet.
4 minVorsicht beim Verkauf von Sammlerartikeln – Deklaration als Spielzeug nicht zulässig
Puppen, Stofftiere, Modellfahrzeuge und weitere typischerweise auch als Spielzeug vertriebene Waren gibt es auch „im Erwachsenenbereich“ – als (teure) Sammlerartikel. Unbedingt zu beachten ist beim Verkauf solcher Sammlerartikel, dass diese nicht (versehentlich) als Spielzeug deklariert werden (z.B. durch Einstellen in eine Shop- oder Plattformkategorie „Spielzeug“).
3 minSchnulleralarm: Warnhinweise für Schnullerketten nach DIN EN 12586 verpflichtend?
Die Schnullerketten-Abmahnungen wegen der fehlenden Warnhinweise sind in aller Munde – Zeit um sich die Sache mal genauer anzuschauen: Neben zahlreichen produktgattungsspezifischen Richtlinien und Verordnungen existiert auf europäischer Ebene eine Fülle von Industrienormen (sogenannte Europäische Normen), welche primär sicherheitsrechtliche Aspekte von Einzelprodukten adressieren, konkrete Handlungspflichten aufstellen und damit je nach Ausprägung die produzierenden Unternehmen und/oder den Handel zu binden bestimmt sind.
11 min 1Den Warnhinweisen beim Verkauf von Spielzeug ist das Wort "Achtung" zwingend voranzustellen
Sowohl das OLG Hamm, als auch das LG München I haben entschieden, dass es einen abmahnbaren Verstoß darstelle, wenn im Rahmen des Verkaufs von Spielwaren die etwaig notwendig mitzuteilenden Warnhinweise nicht mit dem einleitenden Wort "Achtung" beginnen. Ein anderes Hinweiswort, wie beispielsweise "Sicherheitshinweis", genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht! Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.
5 minLG München I: Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch" dargestellt wird.
3 minLG Düsseldorf: Die Bewerbung von Kinderspielzeug mit „frei von Phthalaten“ ist unzulässig
Am 26.02.2013 entschied das LG Düsseldorf in der Rechtssache Az.: 34 O 18/13, dass die Bewerbung eines Kinderspielzeuges mit dem Hinweis „frei von Phthalaten“ unzulässig sei, da es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit handele und dies also eine unzulässige Werbung im Sinne des § 5 UWG sei.
2 minFrage des Tages: Gilt die Online-Kennzeichnungspflicht für Spielzeug auch bei gebrauchten Produkten?
Ja, dies ist der Fall. Grund: Die Richtlinie 2009/48/EG (sowie die 2. GPSGV) regelt nicht nur die Bereitstellung neuen Spielzeugs. Die Richtlinie (sowie die 2. GPSGV) gilt generell für Produkte, die "bestimmt ... sind, von Kindern ... zum Spielen verwendet zu werden." Die Richtlinie enthält keine Einschränkungen für ausschließlich neues Spielzeug.
1 minRichtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein
Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!
7 min 2Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?
„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.
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