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Amazon Suchmaske im Marketplace-Shop: Markenverletzungen vorprogrammiert?

Amazon Suchmaske im Marketplace-Shop: Markenverletzungen vorprogrammiert?

Online-Händler, die die Verkaufsplattform Amazon Marketplace nutzen, mussten in der Vergangenheit schon das ein oder andere Mal um die Rechtssicherheit ihrer Online-Präsenz fürchten. Nun droht dort neues rechtliches Ungemach. So erhielt ein Marketplace-Händler heute ein Schreiben von einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei, in dem er auf eine angebliche Markenrechtsverletzung im Rahmen seines Amazon Marketplace-Shops hingewiesen wird.

Nach dem Inhalt des uns vorliegenden Anwaltsschreibens vertreten die Rechtsanwälte die Interessen eines niederländischen Herstellers von Sitzsäcken, der sich einen bestimmten Begriff als Gemeinschaftsmarke hat schützen lassen. Bei Amazon werden sowohl Sitzsäcke dieses Herstellers als auch Konkurrenzprodukte angeboten.

Stellt ein registrierter Marketplace-Händler unter seinem Namen Angebote auf der Verkaufsplattform Amazon ein, werden seine Angebote auf einer ihm speziell zugeordneten Übersichtsseite bei Amazon aufgelistet. Dritte können sich so einen Überblick über das Produktsortiment eines bestimmten Marketplace-Händlers verschaffen. Auf dieser Seite befindet sich neben einigen Verkäuferinformationen auch ein von Amazon eingerichtetes Suchfeld, über das gezielt nach anderen Produkten des einzelnen Marketplace-Händlers gesucht werden kann:

Dabei ist die Suchroutine und damit auch das Suchergebnis von Amazon vorgegeben und kann vom einzelnen Händler nicht beeinflusst werden.

Was sich zunächst als nützliches Tool für den Nutzer der Online-Plattform Amazon darstellt, entpuppt sich zumindest in dem uns nun bekannt gewordenen Fall als echtes Abmahnrisiko für den einzelnen Marketplace-Händler. Denn bei Eingabe des markenrechtlich geschützten Begriffs des niederländischen Sitzsackherstellers erscheinen in der nachfolgenden Trefferliste nicht nur Angebote über Sitzsäcke dieses Herstellers sondern auch Angebote von Konkurrenzprodukten. Hierdurch sieht sich der Hersteller in seinen Rechten verletzt. So heißt es in dem uns vorliegenden Schreiben auszugsweise:

"(…) So erscheinen bei der Eingabe der markenrechtlich geschützten Bezeichnung (…) in die Suchmaske auf Ihrem Shop (…) auch Angebote zu Wettbewerbsprodukten, obwohl der potentielle Kunde nach ständiger Rechtsprechung bei der gezielten Suche nach Produkten unserer Mandantin erwartet, in der Trefferliste des Suchergebnisses ausschließlich Produkte aus dem Hause unserer Mandantin angezeigt zu bekommen. Wenn gleichwohl – wie in Ihrem Fall – auch Wettbewerbsprodukte angezeigt werden, stellt dies eine Markenverletzung nach Art. 9 Abs. 1 b) Gemeinschaftsmarkenverordnung (GMV) dar, wonach es unzulässig ist, ein mit einer Marke identisches oder ähnliches Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden, wenn hierdurch die Gefahr von Verwechslungen verursacht wird (…).

Im Übrigen stellt die Beeinflussung des Suchergebnisses eine gezielte Behinderung unserer Mandantin nach § 4 Nr. 10 UWG dar, da hier potentielle Kunden unserer Mandantin gezielt abgefangen und zu Angeboten von Mitbewerbern geleitet werden. (…)"

Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung stellt sich hierbei das Problem, dass der einzelne Marketplace-Händler das Suchergebnis der Amazon-Suchmaske in seinem Marketplace-Shop - wie bereits erwähnt – nicht beeinflussen kann. Er ist daher auf die Mithilfe von Amazon angewiesen, um diesen Zustand abstellen zu können. Alternativ bleibt dem Händler nur die Möglichkeit, alle betroffenen Angebote von der Online-Plattform Amazon zu entfernen. Doch was heute noch ein Problem im Zusammenhang mit dem Verkauf von Sitzsäcken darstellt, kann sich morgen schon als Problem im Zusammenhang mit anderen Artikeln darstellen, für die es möglicherweise ebenfalls markenrechtlich geschützte Begriffe gibt. Im Interesse aller Marketplace-Händler ist daher insoweit ein schnelles Eingreifen von Amazon geboten.

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