Amazon
Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon
Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen.
2 min 2Amazon-Rechtstexte richtig einbinden: Aktualisierung unserer Handlungsanleitung!
Amazon hat ohne Vorwarnung die Zeichenanzahl für sog. benutzerdefinierte Hilfeseiten beschränkt. Der Grund hierfür ist bislang nicht mitgeteilt worden. Wir haben unsere Handlungsanleitung zur Einbindung von Amazon-Rechtstexten überarbeitet, damit Amazon-Händler weiterhin die Möglichkeit haben, die notwendigen Rechtstexte ordnungsgemäß einzubinden.
1 minNo Refurbished: Amazon-Hinweis bei Gebrauchtware reicht nicht aus
Neu oder Gebraucht oder refurbished? Der Artikelzustand ist regelmßig kaufentscheidend. Daher ist ein Hinweis dazu auch unabdingbar. Das gilt auch für Amazon. Denn das LG München (Urteil v. 30.07.2018 - Az.: 33 O 12885/17) hat nun geurteilt, dass es nicht ausreicht Gebrauchtware allein mit dem Zusatz „Refurbished Certificate“ zu bezeichnen.
3 minHandmade at Amazon: Anpassung des MwSt.-Hinweises
Dieser Beitrag betrifft alle Händler, die bei Amazon in der Rubrik Handmade at Amazon verkaufen und zugleich von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG Gebrauch machen. Hintergrund sind Änderungen beim MwSt.-Hinweis seitens Amazon.
2 min 1LG München I: Die Bestellabschlussseite auf Amazon verstößt gegen die sog. "Button-Lösung"
Mit Urteil vom 04.04.2018 (Az.: 33 O 9318/17) gab das LG München I der Wettbewerbszentrale Recht, die sich mit dem Online-Riesen Amazon anlegte. Die Nennung der wesentlichen Merkmale der sich im Warenkorb befindlichen Artikel hat gemäß § 312j Abs. 2 BGB „unmittelbar bevor der Verbraucher seine Bestellung abgibt“ zu erfolgen. Dies erfolgt allerdings auf der Bestellabschlusseite bei Amazon nicht. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil:
4 min 4Vorsicht: Abmahnungen wegen fehlender Datenschutzerklärungen / AGB in Landessprache sowie fehlendem OS-Link bei Amazon.co.uk, Amazon.es, Amazon.fr und Amazon.it
Aktuell ist eine Vielzahl von Abmahnungen im Umlauf, die angebliche fehlende Datenschutzerklärungen und AGB in der jeweiligen Landessprache sowie fehlende Hinweise zur OS-Plattform auf den europäischen Amazon-Plattformen zum Gegenstand haben. Dies zeigt einmal mehr, dass internationale Rechtstexte bei Handeln auf ausländischen Marktplätzen unerlässlich sind.
8 minHändler haften für Fehlsortierung von Amazon
Wenn Amazon Produkte falsch einordnet, haftet der dahinterstehende Händler für dieses Versehen. Das ergibt sich aus einem aktuellen, jedoch noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Freiburg (LG Freiburg, Urt. v. 07.08.2017 - Az.: 12 O 141/15).
3 minNeue Abmahnungen bez. Verlinkung zur OS-Plattform bei amazon.de
Aktuell kursieren Abmahnungen, die bei Amazon-Verkäufern eine unzureichende Information über den Link zur OS-Plattform beanstanden. Der Abmahner ist der Ansicht, dass die Darstellung der Informationen und des anklickbaren Links zur OS-Plattform im Impressum des jeweiligen Amazon-Verkäufers nicht leicht zugänglich sei.
2 min 3Fallstricke bei Abgabe einer Unterlassungserklärung, wenn (auch) auf Amazon verkauft wird
Wer als Händler abgemahnt wird wegen einer „bösen Information“ (z.B. unzureichende, bloß schlagwortartige Garantiewerbung) im Rahmen seiner Artikelbeschreibung bzw. umgekehrt wegen einer „fehlenden Information“ (z.B. fehlende Angaben zur Faserzusammensetzung bei Textilien) und seine Produkte (auch) bei Amazon listet, sollte sich sehr gut überlegen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
3 minProbleme beim Versenden von Emails über die Nachrichtenfunktion bei Amazon
Aktuell berichten Online-Händler, dass es – trotz Aufnahme des Zusatzes „[Wichtig]“ in den Nachrichtenbetreff - zu Problemen bei der Zustellung von Nachrichten an die Amazon-Kunden kommt. Die IT-Recht Kanzlei nennt einen Lösungsansatz.
4 min 3IDO-Verband mahnt derzeit reihenweise Werbung mit einer Garantie bei Amazon.de ab
Die massenhaften Abmahnungen des IDO-Verbands sind zum lästigen Dauerproblem im Ecommerce geworden. Derzeit ganz besonders aufmerksam müssen Verkäufer bei Amazon.de sein. Dies gilt umso mehr, als sich bei Amazon vielschichtige Problematiken in Bezug auf die Gestaltung der Artikelbeschreibung und insbesondere die Einhaltung diesbezüglicher Unterlassungsversprechen stellen.
7 minJetzt auch Amazon-Händler betroffen: IDO-Verband mahnt Amazon-Angebote wettbewerbsrechtlich ab
Der IDO-Verband mahnt weiter ab, die neuesten Abmahnung betreffen die Plattform Amazon. Bereits in der Vergangenheit hatte der IDO-Verband für Aufsehen gesorgt und zahlreiche Händler auf den Plattformen eBay und DaWanda wegen fernabsatzrechtlicher Pflichtinformationen abgemahnt. Zwischenzeitlich wurden auch einige Abmahnungen betreffend eBay-Kleinanzeigen bekannt. Es steht zu befürchten, dass nun auch vermehrt Händler auf der Plattform Amazon ins Visier genommen werden, wie die uns aktuell vorliegenden Abmahnungen befürchten lassen.
4 minAmazon-Verkäufer aufgepasst: Amazon löscht vermehrt eigene Versandkostenangaben der Verkäufer – Abmahngefahr
Wer als Händler gegenüber Letztverbrauchern via Fernabsatz Waren anbietet, hat zwingend dahingehend zu informieren, ob die geforderten Preise die Versandkosten bereits enthalten oder zusätzlich zu den geforderten Preisen noch Versandkosten hinzukommen. Diese Information muss bereits bei Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen, andernfalls besteht Abmahngefahr. Amazon bereitet seinen Händlern insoweit derzeit große Probleme.
5 minAmazon: Was ist beim Verkauf auf Amazon zu beachten?
Was viele Amazon-Händler nicht wissen: Wenn sie Waren auf der Plattform Amazon anbieten, lauern viele Abmahngefahren. Diese liegen vor allem in der Nutzung der Plattform Amazon selbst. Wir haben die wichtigsten Fallstricke zusammengestellt.
18 min 2Amazon: Doppelt angelegte Katalogseite ist wettbewerbswidrig
Die Möglichkeit, sich an bestehende Angebote auf der Plattform Amazon „anzuhängen“, bereitet zahlreichen Online-Händlern Kopfzerbrechen. Doch auch das „Nicht-Anhängen“ kann zu einer rechtlichen Stolperfalle werden. Das OLG Hamm hat nun entschieden, dass die Neuanlage einer Katalogseite für ein bereits vorhandenes Produkt irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.
3 minAmazons neue Rückgabebedingungen in der Praxis – FAQ der IT-Recht Kanzlei
Seit dem 19.04.2017 müssen sich Amazon-Verkäufer, die ihre Waren selbst versenden (=FBM) an neue, von Amazon vorgegebene Rückgabebedingungen halten. Doch wie sieht der Umgang mit der Neuregelung in der Praxis aus? Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die meist gestellten Fragen zum Thema.
11 minSchöne Osterbescherung! Amazon ändert kurz vor knapp die neuen Rückgabebedingungen – erneute Aktualisierung der Amazon-Rechtstexte erforderlich
Die IT-Recht Kanzlei hatte bereits ausführlich über die neue Rückgabepolitik seitens Amazon für „Eigenversender“ und die damit einhergehende notwendige Anpassung der Amazon-Rechtstexte bis zum 19.04.2017 informiert. Ihren Update-Service-Mandanten konnte die IT-Recht Kanzlei die angepassten Rechtstexte bereits am 12.04.2017 zur Verfügung stellen. Doch nun machte Amazon seinen Verkäufern in letzter Minute einen Strich durch die Rechnung für ein ruhiges Osterfest.
3 minAmazon-Verkäufer aufgepasst: Aktualisierung der Rechtstexte (AGB und Widerrufsbelehrung) erforderlich – Stichtag ist der 19.04.2017!
Änderungen auf der Plattform Amazon.de - insbesondere die neue Rückgabepolitik seitens Amazon für „Eigenversender“ - schaffen Handlungsbedarf für Verkäufer bei Amazon.de. AGB und Widerrufsbelehrung müssen zeitnah den neuen Gegebenheiten angepasst werden. Die IT-Recht Kanzlei hat ihre professionellen Rechtstexte für den Verkauf via Amazon (bereits ab mtl. 9,90 Euro verfügbar) bereits aktualisiert und den neuen Rahmenbedingungen angepasst.
4 min 1Von Montag bis Freitag grüßt das Murmeltier – OLG Köln zu den Prüfpflichten der Amazon-Verkäufer
Ein grundsätzliches Problem beim Verkauf über Amazon Marketplace besteht darin, dass Verkäufer – anders als im eigenen Onlineshop – keine vollständige Kontrolle über Gestalt und Inhalt ihrer dortigen Angebote haben. Geht es nach dem OLG Köln, müssen Amazon-Verkäufer bei Verstößen gegen einen gerichtlichen Unterlassungstitel jedoch dann kein Ordnungsgeld zahlen, wenn diese ihre Angebote regelmäßig kontrollieren.
6 minAnpassung der Rückgaberichtlinien für Selbstversender (FBM) bei Amazon.de zum 19.04.2017 - UPDATE 31.08.2018
Wie Amazon mitteilte, griffen zum 19.04.2017 etliche Änderungen bei den „Rückgabebedingungen“, an welche sich dann im Widerrufsfall auch Verkäufer zu halten haben, die ihre Waren selbst versenden (=FBM).
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