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Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

29.11.2018, 10:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

Das Bundeskartellamt hat heute ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet, um die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de zu überprüfen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art „gatekeeper“ gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform. Aufgrund der vielen uns vorliegenden Beschwerden werden wir prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutzt. Die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen von Amazon gegenüber den Händlern werden damit umfassend auf den Prüfstand gestellt.“

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.

Voraussetzung für eine kartellrechtliche Relevanz des Verhaltens ist u.a., dass Amazon über eine marktbeherrschende Position verfügt oder dass die Händler von Amazon abhängig sind. Für beides liegen Anhaltspunkte vor, insbesondere auf einem möglichen Markt für Marktplatzdienstleistungen für den Online-Vertrieb an Verbraucher. Dies wird das Bundeskartellamt nun näher überprüfen und ermitteln.

Auslöser für das Verfahren sind zahlreiche Beschwerden von Händlern über die Geschäftspraxis von Amazon, die das Bundeskartellamt in der jüngeren Vergangenheit erreicht haben.

Auf Basis des europäischen Kartellrechts hat die Europäische Kommission Untersuchungen zu Amazons europäischen Marktplätzen begonnen, die vor allem die Erhebung und die Nutzung von Transaktionsdaten durch Amazon betreffen. Dafür hat die Kommission im Sommer 2018 u.a. umfangreiche Fragebögen an mehrere Hundert deutsche Händler verschickt. Das heute eingeleitete Verfahren des Bundeskartellamts und das Verfahren der Kommission ergänzen sich. Während die Kommission vor allem den Datengebrauch durch Amazon zu Lasten der Marktplatzhändler untersucht, konzentriert sich das Bundeskartellamt auf die Geschäftsbedingungen und Verhaltenspraktiken auf dem deutschen Amazon Marktplatz gegenüber den Händlern.

Quelle: PM des Bundeskartellamts

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2 Kommentare

M
Malimm 06.04.2020, 13:42 Uhr
Pensionär
Wann geht die Welt gegen diesen Arbeitgeber vor?
Was darf sich Amazon noch alles erlauben?

Das unsozialste Unternehmen, das mir in 48 Berufsjahren gegegnet ist.
Warum geht man gegen dieses
Unternehmen nicht strenger vor.
S
Stefan S. 12.03.2020, 11:05 Uhr
Täuschung durch Amazon (Drittanbieter)
Es geht vielleicht ein wenig an dem Thema vorbei aber es würde mich Ihre Einschätzung dazu interessieren.
Eine E-Mail von xyz@amazon.com kommt in der angeboten wird uns bei der Optimierung unsere Ad Kampagnen zu unterstützen mit "Empfehlungen zur Verbesserung der Leistung Ihrer Kampagnen"(originaler Wortlaut). Die Mail war außerdem mit einem Logo mit "AmazonAdvertising" versehen.
Ich bin kein Germanist aber die Worte Optimierung und Verbesserung implizieren, dass sich der etwas zum positiven entwickelt und nicht umgekehrt.
Da die Kampagne, die mir durch AmazonAdvertising vorgeschlagen wurde nun aber 8x schlechter performt hat als unsere aktuellen Kampagnen und damit 2,5x mehr Kosten verursacht hat als Umsatz eingespielt fühle ich mich getäuscht.
Daher wollte ich in Erfahrung bringen, ob auch Ihrer Einschätzung nach eine Täuschung im rechtlichen Sinne vorliegt und eine Forderung auf Schadensersatz sinnvoll ist.

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