Österreich E-Commerce (AGB)

Österreichisches Preisauszeichnungsrecht

Wichtige Grundlagen sind zwar durch EU-Richtlinien geregelt, im Einzelnen sind aber im österreichischen Recht eine Fülle von Sonderregelungen bei verschiedenen Warengruppen zu beachten. Ein Verstoß gegen das Preisauszeichnungsrecht kann auch Gegenstand einer Abmahnung durch einen Konkurrenten sein. Wenn Sie mehr dazu wissen wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

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Widerrufsrecht für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen nach österreichischem Recht

Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen ist nach österreichischem Recht unterschiedlich zum deutschen Recht geregelt. Dies gilt insbesondere für die Widerrufsfrist aber auch für die Frage der Übernahme der Kosten für die Rückversendung der Ware. Hierzu können Sie näheres im folgenden Beitrag erfahren.

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Österreichisches Recht: Zustandekommen von Fernabsatzverträgen

Die Regeln für den Abschluss von Fernabsatzverträgen sind nach deutschem und österreichischem Recht ähnlich. Ob die Darbietung von Waren im Onlineshop bereits als verbindliches Vertragsangebot zu werten ist, wird in der Regel nach österreichischem Recht wohl abzulehnen sein, es sei denn Produkte werden über die eBay-Internetplattform vertrieben. Die Frage, wann ein Vertragsangebot vorliegt, kann erhebliche Bedeutung haben, wenn ein Onlinehändler z.B. einen Artikel versehentlich mit einem viel zu niedrigen Preis bewirbt. Hier sind genau formulierte AGB wichtig, die die Position des Onlinehändlers schützen. Dies gilt auch für die Frage, wann genau der Händler die Bestellung eines Kunden annimmt. Wenn Sie mehr dazu erfahren wollen, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.

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E-Commerce Österreich: AGB-Vereinbarung zur Rechtswahl und zur Zuständigkeit des Gerichts

Beim Onlinehandel mit Österreich hat der deutsche Onlinehändler sich mit der Frage auseinanderzusetzen, welches Recht für ihn maßgebend ist und ob im Streitfall ein österreichisches oder deutsches Gericht entscheidet. Es wäre naiv oder geradezu fahrlässig zu glauben, dass beim Onlinehandel mit Österreich unbesehen die vertrauten deutschen Regeln zum Onlinehandel übernommen werden könnten. Die IT-Recht-Kanzlei empfiehlt, beim Onlinehandel mit österreichischen Verbrauchern (B2C), von der Anwendung österreichischen Rechts und der Zuständigkeit österreichischer Gerichte auszugehen.

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Onlinehandel in Österreich: Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie

Österreich ist für die meisten deutschen Onlinehändler ein wichtiger Absatzmarkt, da die Sprachbarriere fehlt, seine Einwohner über eine hohe Kaufkraft verfügen, der Onlinehandel auch in Österreich immer populärer wird und Österreich wie Deutschland ein EU-Mitgliedsstaat ist. Deutsche Onlinehändler, die in der Regel ihre Ware nicht im Ausland vertreiben, machen bei Österreich eine Ausnahme. Das österreichische Fernabsatzrecht ist daher für den deutschen Onlinehandel wichtig, zumal sich der österreichische Verbraucher im Streitfall auf seine Verbraucherrechte berufen kann.

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Österreich: Faschingsprinz vs. Faschingprinz – OGH zur Namensähnlichkeit im Domainrecht

In Österreich hat sich in den letzten Jahren eine eigenständige Rechtsprechung zum Domainrecht entwickelt – ein schönes Beispiel dafür ist die Entscheidung „faschingprinz.at-Faschingsprinz“, in der der Oberste Gerichtshof Stellung zur Domainlöschung aufgrund einer Namensähnlichkeit bezog. Die Richter des OGH stellten in diesem Judikat fest, dass die Löschung einer ähnlichen Domain nicht ohne weiteres forciert werden kann (vgl. österr. OGH, Urt. v. 23.03.2011, Gz. 4Ob197/10i).

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Wettbewerbsrechtliches Urteil aus Salzburg: Ägyptische Pfirsiche sind nicht „erntefrisch aus Österreich“

Unsere österreichischen Nachbarn haben ein Wettbewerbsrecht, das dank europäischer Harmonisierung dem unseren sehr stark ähnelt. Und auch dort toben die üblichen Rechtsstreitigkeiten zwischen „guten“ Verbraucherschützern und „bösen“ Händlern. Aktuell hat es vor dem Landesgericht Salzburg die Supermarktkette SPAR erwischt, der allerdings tatsächlich einige Fehler bei der Werbung für ihr Obstsortiment unterlaufen sind (vgl Landesgericht Salzburg, Rechtssache 12 Cg 65/11y-18).

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E-Commerce mit Österreich, Teil 4: Probleme rund um den Versandhandel mit Datenträgern

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und gerade der grenzüberschreitende Versandhandel mit Datenträgern wird derzeit von einem äußerst skurrilen Streit heimgesucht.

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E-Commerce mit Österreich, Teil 3: Probleme rund um den elektronischen Kundenkontakt

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Außerdem ist es im Zeitalter der digitalen Kommunikation überhaupt kein Problem mehr, auch zu weit entfernten Kunden Kontakt zu halten. Allerdings sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet – und das Recht in Österreich hat einige Eigenheiten aufzubieten, wenn es um e-Mails, Newsletter und Anrufe beim Verbraucher geht.

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E-Commerce mit Österreich, Teil 2: Besonderheiten des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB)

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Andererseits sollte bedacht werden, dass die deutsche Rechtslage an der Grenze endet; das Recht in Österreich ist zwar sehr ähnlich, aber eben nicht gleich. Ein Blick in das ABGB verdeutlicht dies.

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E-Commerce mit Österreich, Teil 1: Besonderheiten des österreichischen Rechts

Für deutsche e-Trader drängt es sich geradezu auf, auch den österreichischen Markt zu beliefern: Die Kundschaft dort spricht (fast) die gleiche Sprache, zahlt in der gleichen Währung und ist nur einen Grenzübertritt entfernt. Bedacht werden sollte allerdings, dass Österreich eben nicht Deutschland ist – neben einer eigenen Kultur und Mentalität pflegen die Österreicher auch ein eigenständiges Rechtssystem, das sich in einigen Punkten vom deutschen Recht unterscheidet.

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Andere Länder, anderes Impressum: Interessantes Konzept der Wirtschaftskammer Österreich

Wer dachte, dass die Impressumspflicht in Deutschland umständlich ist, kennt die Regelung in Österreich noch nicht. Fast schon genial ist jedoch die Problemlösung in der Alpenrepublik: Über eine mehr oder weniger verpflichtende Verlinkung auf eine Seite der Wirtschaftskammer Österreich kann der Impressumspflicht dort recht bequem Genüge getan werden.

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