Artikel zum Thema „Onlineshop, Betreiber“

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Verkaufen über DaWanda – besteht die Gefahr einer Abmahnung wegen der dortigen Umsetzung der „Buttonlösung“?

Die Abstimmung war eindeutig: Die Mehrheit der Leser unserer Facebook-Seite hat sich dafür ausgesprochen, die Umsetzung der Buttonlösung auf der Verkaufsplattform DaWanda näher untersuchen zu lassen. Teilweise war eine gewisse Panik unter den DaWanda-Verkäufern zu spüren. Sogar eine Abmahnwelle wurde prophezeit, da die Händler selbst nur eine sehr geringe Einflussmöglichkeit auf den Bestellablauf haben und vermuten, die „Buttonlösung“ werde vom Plattformbetreiber nur unzureichend umgesetzt.

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Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012!

Die „Buttonlösung“ eilt mit großen Schritten heran. Es sind nicht einmal mehr drei Wochen, bis Händler im Ecommerce ihre Onlineshops dafür fit gemacht haben müssen. Viele Unternehmer sind der Meinung, es wäre mit der korrekten Beschriftung des „Buttons“ getan - dabei handelt es sich wohl um die einschneidendste bzw. weitreichendste Neuregelung im Bereich des Ecommerce seit Einführung des gesetzlichen Widerrufrechts.

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Die EU-Verbraucherrechterichtlinie – Teil 2: Die Buttonlösung kommt: Wirkung fraglich, Handlungsbedarf für nahezu alle Onlinehändler steht fest!

Im 2. Teil unserer Serie zur EU-Verbraucherrechterichtlinie geht es um die sog. Buttonlösung. Diese geistert schon seit Monaten als Drohgespenst durch die Welt der deutschen Onlinehändler. Nun steht fest, dass sie kommen wird, sieht doch die Verbraucherrechterichtlinie deren Umsetzung in nationales Recht ausdrücklich vor. Zudem ist der deutsche Gesetzgeber vorgeprescht und hat die Weichen für eine vorzeitige Umsetzung in nationales Recht bereits gestellt. Auch wenn die Buttonlösung primär die Ausrottung der Machenschaften unseriöser Internetanbieter im Visier hat, sind von den kommenden Änderungen nahezu sämtliche, und somit auch die vorbildlichen und seriösen Onlinehändler betroffen.

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Neues Prüfzeichen: der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und AGB. Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei unterzogen hat.

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Was Sie als Unternehmer über Facebook wissen sollten – eine Einführung

In zahlreichen Berichten hat sich die IT-Recht-Kanzlei bereits mit dem Thema Facebook auseinandergesetzt. Von der richtigen Benennung des Facebook-Accounts über die Nutzung von Social Plugins auf der eigenen Webseite bis hin zur Verwendung von Social Media Guidelines im Unternehmen – zahlreiche rechtliche Probleme zu Facebook wurden bereits erörtert. Doch bislang gefehlt hat eine allgemeine Einführung für all diejenigen, denen das Facebook-Universum noch fremd ist und die angesichts der zahlreichen negativen Schlagzeilen vor der Benutzung zurückschrecken. Daher soll dieser Beitrag ganz grundsätzliche Fragen klären: Was ist Facebook? Wie kann ich Facebook als Unternehmer nutzen? Welche Erweiterungen gibt es zu Facebook?

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Onlineshop des Jahres 2011: Mandanten der IT-Recht Kanzlei sind Finalisten

Am 05.10.2011 wird vom Mailorderportal der Preis für den Onlineshop des Jahres 2011 vergeben – zwei der Finalisten sind Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei.

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Verkauf nur an Gewerbetreibende! – Möglichkeiten für eine wirksame Beschränkung des Erwerberkreises

Im Artikel „Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen" wurden die Vorteile einer reinen B2B-Vermarktung sowie die Gefahren, die aus einer unsauberen Umsetzung der Beschränkung des Erwerberkreises auf Gewerbetreibende drohen dargestellt. In Fortsetzung zu diesem Artikel sollen im Folgenden interessierten Händlern Möglichkeiten aufgezeigt werden, die einer rechtssicheren Beschränkung des Erwerberkreise auf Gewerbetreibende dienen können.

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In welchen Fällen darf das Widerrufsrecht für Verbraucher ausgeschlossen werden? (Update)

Grundsätzlich ist Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Widerrufsrecht einzuräumen. Doch in einigen gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (vgl. § 312d IV BGB) darf das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden. Problematisch ist, dass die im Gesetz genannten Gründe sehr unbestimmt sind, was dazu führt, dass die Ausschlussgründe immer wieder Gegenstand von Gerichtsentscheidungen waren beziehungsweise sind. Diese Entscheidungen spielen auch für die Praxis eine große Rolle und sollen daher im Folgenden kurz dargestellt werden.

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Der "Onlineshop des Jahres" setzt auf die Beratung der IT-Recht-Kanzlei

LUMITRONIX ist Onlineshop des Jahres 2010! Mit dieser Auszeichnung setzte sich das Unternehmen gegen die "ganz Großen" durch und steht nun auf einer Stufe mit bisherigen Preisträgern wie z.B. Otto.de, Hagebau.de oder Fahrrad.de. Und weil LUMITRONIX® von der IT-Recht Kanzlei betreut wird, sind auch wir auf diese Auszeichnung ganz besonders stolz.

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Teil IV: Prozesskostenersparnis durch Webdesign – inhaltliche Anforderungen an eine kommerzielle Website nach deutschem Recht

Im Zeitalter von EU und e-Trade können österreichische Händler nicht nur in ihrem Heimatland Ware an den Mann bringen, auch mit dem benachbarten Ausland ist mittlerweile Handel unter vereinfachten Bedingungen möglich. Beim Handel mit dem deutschen Verbraucher leiden österreichische e-Trader jedoch oftmals unter einer gewissen Ratlosigkeit angesichts des deutschen Internetrechts; insbesondere die zahllosen Formalitäten, die bei der inhaltlichen Gestaltung einer kommerziellen Website zu beachten sind, bergen zahlreiche Tücken – oder sind schlicht nicht bekannt. Im vierten Teil unserer Serie wenden wir uns also den „Pflichtinhalten“ zu.

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EnVKV – FAQ: Informationen zur Kennzeichnung von Haushaltsgeräten (Stand: 14.09.2010)

Laut EnVKV sind Verbraucher vor dem Kauf bestimmter Haushaltsgeräte (sog. "Weiße Ware") über deren Energieverbrauch zu informieren. Welche Geräte betrifft das und wie erfolgt die Kennzeichnung? Müssen auch Lampen gekennzeichnet werden? Wo genau sind die Angaben zur Kennzeichnung von Online-Händlern zu veröffentlichen? Welche Gerichtsentscheidungen zum Thema gibt es? Lesen Sie die nachfolgenden FAQ (frequently asked questions) der IT-Recht Kanzlei, die kürzlich wieder komplett überarbeitet und auf den neusten Stand gebracht worden sind.

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„Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende!“ – Oder: Die Vorteile des B2B-Handels abmahnsicher nutzen.

Wer als Händler im Fernabsatz die Vorteile einer Vermarktung ausschließlich an Unternehmer nutzen möchte, sollte bei der Gestaltung der Beschränkung seiner Angebote einige rechtliche Gesichtspunkte beachten, um nicht Gefahr zu laufen, von einem Mitbewerber abgemahnt zu werden.

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Sonderangebot für Update-Service-Mandanten: Agentur Shopxline

Sichern Sie Ihren nachhaltigen Erfolg im E-Commerce. Die Internetagentur Shopxline bietet allen Update-Servicemandanten der IT-Recht-Kanzlei folgende *Sonderkonditionen* an: Jeder [Update-Servicemandant|schutzpakete.html] der IT-Recht-Kanzlei erhält bei der Neueinführung seines Onlineshops mit Shopxline eine kostenlose Analyse der optimalen Suchbegriffe für seine Onlineshop-Platzierung bei Google.

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Informationsveranstaltung der Firma Logic-Base in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei

RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) hält im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Firma logic-base GmbH morgen am 10.Oktober 2008 in der Club Lounge Nord des Rhein-Energie-Stadions in Köln einen Vortrag zum Thema „Platzverweis – rechtssichere Angebote im E-Commerce“.

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LG Bamberg: Sechs falsche AGB-Klauseln rechtfertigen einen Streitwert i.H.v. 15.000 Euro

Das Landgericht Bamberg entschied mit Beschluss vom 03.07.2008, dass diverse AGB-Klauseln eines Onlineshop-Betreibers abmahnfähig seien. So etwa auch die Klausel: "Sämtliche Angaben über Lieferzeiten sind stets unverbindlich".

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Informationsveranstaltung der Firma Logic-Base in Kooperation mit der IT-Recht Kanzlei

RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht) hält im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Firma logic-base GmbH am 30.Juli 2008 in der HSH Nordbank Arena (Hamburg) einen Vortrag zum Thema „Platzverweis – rechtssichere Angebote im E-Commerce“.

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Fortsetzung der beliebten Reihe der IT-Recht Kanzlei zu Fragen zum Widerrufsrecht (Teil 2)

Immer mehr Online-Händler fühlen sich durch den Gesetzgeber bei der Ausübung ihrer Geschäfte gegängelt und gegenüber den Verbrauchern grob benachteiligt. Noch schlimmer: Sie verstehen nicht, was überhaupt in rechtlicher Hinsicht von ihnen verlangt wird. Insbesondere das Thema "Widerrufsbelehrung" ist für viele mittlerweile so verworren und unübersichtlich geworden, dass sie sich den Abmahner oftmals völlig hilflos ausgesetzt fühlen. Nur allzugerne würden sie ja ihren rechtlichen Pflichten nachkommen - *bloß, wie macht man das?*

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"Impressum-Check": 30 Fragen und Antworten unter Berücksichtigung des TMG und aktueller Rechtsprechung

Immer wieder erfolgten in der Vergangenheit wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber gewerblichen Anbietern im Internet mit der Begründung, dass deren Internetpräsenzen gar keine oder auch nur unvollständige Impressen enthielten. Dies ist Anlass genug um an dieser Stelle noch einmal darauf hinzuweisen, dass auf geschäftsmäßigen Internetpräsenzen zwingend ein Impressum aufzunehmen ist, vgl. § 5 des Telemediengesetz (TMG).

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Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und einer Rückgabebelehrung ist abmahnfähig

[ *„Widerrufs- oder Rückgaberecht – was ist günstiger für Online-Händler?“* |index.php?id=%2Fview&cid=2148&title=Widerrufs-+oder+R%FCckgaberecht+%96+was+ist+g%FCnstiger+f%FCr+Online-H%E4ndler%3F] So lautet die Überschrift eines Beitrags der IT-Recht Kanzlei, welcher im Einzelnen die jeweiligen Vor- und Nachteile der Widerrufs-bzw. der Rückgabebelehrung behandelt. Auf keinen Fall dürfen jedoch die beiden Belehrungen einfach gleichzeitig verwendet werden, wie das Landgericht Frankfurt Ende letzten Jahres entschied (Urteil vom 01.11.2006 AZ: 3-08 0 164/06).

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Werbung mit Testergebnissen ohne Fundstellenangabe ist wettbewerbsrechtlich unzulässig

Erst kürzlich hat sich die IT-Recht Kanzlei ausführlich mit der Problematik der [ *"Werbung mit Testergebnissen"* |?id=Download%7CRechtsthemen%7CWerbung_im_Internet%7C60_Problemfall%3A_Werbung_mit_Testergebnissen.txt] auseinandergesetzt. In dem Beitrag ging es insbesondere darum, dass den Werbenden bestimmte Hinweispflichten treffen können, wenn er mit Testergebnissen von Untersuchungsorganisationen (etwa der Stiftung Warentest) wirbt. Dazu gehört auch, dass Testergebnissen eine ordnungsgemäße Fundstellenangabe beizufügen ist - wie erst kürzlich das Oberlandesgericht Hamburg entschied.

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