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Neues Prüfzeichen: der IT-Recht Kanzlei

31.08.2011, 16:43 Uhr | Lesezeit: 3 min
Neues Prüfzeichen: der IT-Recht Kanzlei

Wie kürzlich auf sueddeutsche.de berichtet wurde, legen Kunden bei der Wahl des Onlineshops großen Wert auf bestimmte Details wie Impressum, Zahlungsweise und Vorhandensein von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Mit dem neuen Prüfzeichen der IT-Recht Kanzlei dokumentiert der Shop-Betreiber, dass er seine Internetpräsenz und insbesondere seine rechtlichen Texte einer Rechtsprüfung durch die IT-Recht Kanzlei München unterzogen hat.

Nach dem Ergebnis einer vom Marktforschungsinstitut Ears and Eyes durchgeführten Umfrage (befragt wurden 1188 volljährige Verbraucher) bewerten immerhin 59% der Online-Shopper die Seriosität eines Händlers an Details wie Kontaktdaten, Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie den Regelungen zu Rückgabe bzw. Widerruf.

Diese Zahlen zeigen sehr deutlich, dass ein Großteil der Verbraucher Wert auf eine rechtssichere Ausgestaltung des Onlineshops legt und sich auch in irgendeiner Form mit dieser Thematik beschäftigt. Es macht für Händler also durchaus Sinn, den eigenen Shop juristisch überprüfen zu lassen.

Eine solche rechtssichere Ausgestaltung gewährleistet die anwaltliche Überprüfung der IT-Recht Kanzlei München ; diese umfasst eine rechtlichen Prüfung durch die IT-Recht Kanzlei, dauerhafte rechtliche Betreuung und auch Zurverfügungstellung  erstellte Rechtsinhalte verwendet werden. Die Überprüfung findet anhand eines selbst entwickelten und ständig aktualisierten Prüfungskataloges statt, der mittlerweile über 100 einzelne Prüfungspunkte umfasst.

Die Hauptkriterien der Prüfung sind:

  • Impressumspflicht
  • (Informations-) Pflichten im Fernabsatz
  • Datenschutzerklärung
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Widerrufs- bzw. Rückgaberecht
  • Preisangabe, Versandkosten, Grundpreise, Verfügbarkeit und Zahlungsmittel
  • Spezielle warenspezifische Verkaufs- bzw. Kennzeichnungsvorgaben
  • Jugendschutz
  • Werbliche Aussagen/ Preiswerbung und Preiswerbungsschlagwörter
  • Bestellablauf und Bestätigungs-E-Mail

Die von Verbrauchern nach dem Ergebnis der Umfrage besonders beachteten Kriterien sind von diesem Katalog also ebenso abgedeckt wie gesetzlich festgelegte Pflichten des Händlers und besonders rechtssensible Themenbereiche.

Onlinehändler sind zwar keineswegs verpflichtet, ihren Shop einer derartigen Prüfung zu unterziehen, dennoch ist die regelmäßige Überprüfung durchaus sinnvoll. Die juristischen Rahmenbedingungen aus den Bereichen des Zivil-, Handels-, Wettbewerbs-, Werbe- und Medienrechts sind mittlerweile derart komplex, dass gerade kleine und mittelständische Betriebe kaum noch die notwendigen Ressourcen aufbringen können, um die geltende und stets veränderliche Rechtslage zu überblicken und angemessen zu berücksichtigen. Eine anwaltliche Überprüfung und stetige Nachkontrolle schafft hier Rechtssicherheit, sodass die Mitarbeiter des Betriebs sich vollständig auf das wesentliche Kerngeschäft konzentrieren können.

Auch zum Wiedererkennungswert von Prüfsiegeln gibt es übrigens Zahlen: Die beiden bekanntesten Siegel wurden von mehr als der Hälfte der Verbraucher erkannt (65% bzw.  54%). Lediglich 20% der Teilnehmer konnten nichts mit den verschiedenen Siegeln anfangen.

In diesem Zusammenhang soll nicht unerwähnt bleiben, dass die IT-Recht Kanzlei München seit kurzem ein anwaltliches Prüfzeichens für Online-Händler anbietet. Mit dem Einbinden dieses Zeichens dokumentiert der Shop-Betreiber, dass seine Internetpräsenz dem anspruchsvollen Prüfungskatalog der IT-Recht Kanzlei gerecht und außerdem dauerhaft von der IT-Recht Kanzlei betreut wird. Freilich lässt es keinen Schluss darauf zu, dass sich Anbieter ohne Prüfzeichen weniger rechtstreu verhalten.


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