Leserkommentar zum Artikel

Wer haftet für die IT-Sicherheit?

Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet.

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Was wenn eingerichtete Datensicherung versagt?

Beitrag von Bernhard Brandner
28.11.2016, 19:37 Uhr

Wie ist die Haftung, wenn von einem IT-Dienstleister die Datensicherung auf gespiegelter Festplatte und externem NAS-Server eingerichtet wurde und sich irgendwann herausstellt, daß das System nie gesichert hat?

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  • Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört? von Idova, 27.04.2016, 10:43 Uhr

    Hallo! Eine sicherlich sehr oft auftretende Frage:  Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört? Oder wenn das Unternehmen die schriftlich vorliegen Hinweise auf zB Sicherheitslücken zwar wahrnimmt, diese aber verschleppt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ? Würde mich über... » Weiterlesen

  • Vielen Dank von derwoda, 12.01.2016, 16:32 Uhr

    an den Autor, sehr nützliche Informationen, um Kunden mal "einzunorden" :) Viele Chefs nehmen die hier aufgeführten Themen immer noch auf die leichte Schulter!

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