Leserkommentar zum Artikel

Wer haftet für die IT-Sicherheit?

Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet.

» Artikel lesen


Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört?

Beitrag von Idova
27.04.2016, 10:43 Uhr

Hallo!

Eine sicherlich sehr oft auftretende Frage:  Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört?

Oder wenn das Unternehmen die schriftlich vorliegen Hinweise auf zB Sicherheitslücken zwar wahrnimmt, diese aber verschleppt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ?

Würde mich über eine Antwort sehr freuen. 

Beste Grüße!

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Was wenn eingerichtete Datensicherung versagt? von Bernhard Brandner, 28.11.2016, 19:37 Uhr

    Wie ist die Haftung, wenn von einem IT-Dienstleister die Datensicherung auf gespiegelter Festplatte und externem NAS-Server eingerichtet wurde und sich irgendwann herausstellt, daß das System nie gesichert hat?

  • Vielen Dank von derwoda, 12.01.2016, 16:32 Uhr

    an den Autor, sehr nützliche Informationen, um Kunden mal "einzunorden" :) Viele Chefs nehmen die hier aufgeführten Themen immer noch auf die leichte Schulter!

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei