Wer haftet für die IT-Sicherheit?
Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet.
Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört?
Beitrag von Idova
27.04.2016, 10:43 Uhr
Hallo!
Eine sicherlich sehr oft auftretende Frage: Was aber wenn das Unternehmen nicht auf seine Administratoren hört?
Oder wenn das Unternehmen die schriftlich vorliegen Hinweise auf zB Sicherheitslücken zwar wahrnimmt, diese aber verschleppt bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag ?
Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Beste Grüße!
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
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Was wenn eingerichtete Datensicherung versagt? von Bernhard Brandner, 28.11.2016, 19:37 Uhr
Wie ist die Haftung, wenn von einem IT-Dienstleister die Datensicherung auf gespiegelter Festplatte und externem NAS-Server eingerichtet wurde und sich irgendwann herausstellt, daß das System nie gesichert hat?
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Vielen Dank von derwoda, 12.01.2016, 16:32 Uhr
an den Autor, sehr nützliche Informationen, um Kunden mal "einzunorden" :) Viele Chefs nehmen die hier aufgeführten Themen immer noch auf die leichte Schulter!
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