Leserkommentar zum Artikel

Ist Produktmarketing via der „Tell a friend”- bzw. „Mailingpoint-Funktion“ rechtlich zulässig?

Die IT-Recht Kanzlei möchte aus aktuellem Anlass darauf aufmerksam machen, dass es mittlerweile ein erhöhtes Abmahnrisiko darstellt, sich der sog. Mailingpoint-Funktion, wie etwa "Produkte weiterempfehlen" oder „Newsletter weiterempfehlen“ zu bedienen.

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Beitrag von M. Junk
30.08.2009, 00:26 Uhr

Eine gelungene Übersicht, die vor allem Eines dokumentiert: Deutschlands Rechtsprechung ist bei weitem noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen. Solche Funktionen ersetzen im Grund nur ein "copy&paste" der Seiten-URL bei Nutzung einer seperaten/eigenen E-Mailfunktion. Aber, woher sollten die Richter dass auch wissen. Nun gut, wie sagt man doch so schön: Das wächst sich aus.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen

  • Da wäre doch Ebay Abmahnkandidat Nr. 1 von Tusnelda, 02.11.2010, 20:21 Uhr

    Da kann man doch nur hoffen, dass bald mal jemand den selbsternannten 'Platzhirsch' Ebay kostenträchtig abmahnt, da Ebay auf jeder Artikelseite einen Link "Weiterempfehlen" installiert hat. Vordergründig zum Wohle des sich nicht dagegen wehren könnenden Verkäufers, hintergründig natürlich der... » Weiterlesen

  • Gibt es denn inzwischen ein Urteil des BGH? von Ana Chiara, 13.06.2010, 04:32 Uhr

    Der Artikel ist von 2007 - gibt es inzwischen das erwartete Urteil?

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