Leserkommentar zum Artikel

Häufiger Abmahngrund: Irreführung des Verbrauchers bei Werbung mit unverbindlicher Preisempfehlung

Der BGH stellte bereits [Ende 2006 klar|abmahnung-unverbindliche-preisempfehlung-uvp.html] , dass die Verwendung der Abkürzung  „UVP“ (für:  „Unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers“) nicht irreführend i.S.d. § 5 UWG sei.  Dennoch werden noch immer viele Unternehmen abgemahnt, die mit unverbindlichen Preisempfehlungen werben.

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unverbindliche Preisempfehlungen

Beitrag von Hr. Böckmann
14.08.2009, 19:30 Uhr

Faktisch sind solche Preisgegenüberstellungen vom Verbraucher nicht nachprüfbar. Denn wer sucht schon in den entsprechenden Listen, ob die UVP auch dort noch vom Hersteller geführt wird. Somit scheint eine Abmahnung nur für andere Hersteller/Anbieter etc. in Frage zu kommen, die gezielt ihre Rechtsanwälte nach solchen "unsauberen" Vergleichen suchen lassen.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Aufhebung alter EVs zu "UVP" von RA Bert Enzmann, 21.08.2009, 16:41 Uhr

    Wir haben vom Landgericht Hamburg wegen der "neuen" BGH Rechtsprechung zu "UVP" erfolgreich eine solche alte EV aufheben lassen und dem abmahnenden Gegner die Kosten dieser EV auferlegen können 407 O 245/07 - es liegt jetzt beim OLG Hamburg 5 U 237/08.

  • Verbraucher und das UWG von Hr. Böckmann, 16.08.2009, 11:26 Uhr

    Guten Tag Herr Rechtsanwalt Dosch! Vielen Dank für Ihren Hinweis! Selbstverständlich - nach der Lektüre des Gesetzestextes erscheint Ihr Einwand logisch. Dennoch - und Sie mögen es mir als Laien verzeihen - ist diese Tatsache anhand der Überschrift: "Irreführung des Verbrauchers" und des weiteren... » Weiterlesen

  • Verbraucher können nicht wegen UWG abmahnen... von kLAWtext, 15.08.2009, 13:21 Uhr

    Sehr geehrter Herr Böckmann, Verbraucher können sowieso nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen. Zwar wird der Verbraucher in § 1 des Gesetzes als schutzwürdig genannt ("Dieses Gesetz dient dem Schutz der Mitbewerber, der Verbraucherinnen und... » Weiterlesen

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