Achtung: Widersprüchliche Angaben zur Widerrufsfrist bei eBay stellen ein großes Abmahnrisiko dar!
Wer als Online-Händler Waren auf der Verkaufsplattform eBay zum Kauf anbietet, ist verpflichtet, über das dem Verbraucher zustehende Widerrufsrecht zu informieren. Hierbei gilt, dass der Verbraucher die Informationen betreffend das Widerrufsrecht „klar und verständlich“ gemäß Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB i.V.m. § 312d Abs. 1 BGB mitzuteilen hat. Leider schleichen sich auf der Plattform eBay immer wieder Fehler bei der Angabe zur Widerrufsfristlänge ein, weshalb betroffene Online-Händler unlauter handeln und wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden können.
Welche Rechte hat der Käufer im Falle von widersprüchlichen Angaben zu den Rücksendekosten?
Beitrag von J. Walther
09.04.2015, 09:53 Uhr
Danke für Ihren tollen Artikel.
Dabei stellte sich mir die Fragen, wie in letzterem Fall die Rechtslage zur Übernahme der Kosten ist.
Szenario: Ein Käufer bestellt einen Artikel bei eBay, dabei werden widersprüchliche Angaben zum Tragen der Rücksendekosten gemacht. Kann sich der Käufer nun auf die Übernahme der Kosten durch den Verkäufer berufen? Gibt es einen Unterschied, ob der Käufer Verbraucher oder Gewerbetreibender ist?
Vorab herzlichen Dank.
MfG J. Walther
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