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Leserkommentar zum Artikel

„Kalt erwischt“: LG Berlin verbietet Händlerbund e.V. unerwünschte Werbeanrufe bei Händlern

Ein aktueller Beschluss des LG Berlin sorgt derzeit für einiges Aufsehen: Dem Händlerbund e.V. wurde gerichtlich verboten, zu Wettbewerbszwecken Unternehmer telefonisch zu kontaktieren, es sei denn, dass eine ausdrückliche oder zumindest mutmaßliche Einwilligung im Sinne des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UWG des jeweilig Angerufenen vorliegt.

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Kaltakquise etc.

Beitrag von Thomas Beh
27.02.2015, 13:53 Uhr

Ich habe es in meiner langjährigen Praxis der Neukundenwerbung durch Cold Calls überaus selten erlebt, daß man sich seitens der Gewerbetreibenden darüber beschwert hätte. Wie man in den Wald hereinruft, so schallt es heraus: Ich bin so gut wie imer auf Verständnis gestoßen, denn schließlich hat das Gegenüber in seinem Bereich dasselbe Interesse wie ich in dem meinen - die Etablierung eines Kontakts, das Anbahnen eines Geschäfts, den Abschluß.

Was wir B2B-Verkäufer in dieser Hinsicht seitens der Rechtsprechung gerade erleben, macht uns die Berufsausübung geradezu unmöglich. Schließlich können wir nicht warten, bis sich jemand für uns interessiert. Wire müssen trommeln, damit man uns hört. Und nun das: Keine telefonische Kaltakquise mehr, und eine Anmeldebestätigung für den Kunden per eMail in Deinem Online-Shop wird Dir schon als unerlaubte eMail-Werbung ausgelegt.

Laßt die Kirche im Dorf: Gerade Gewerbetreiebende sind in der Lage, schnelle Entscheidungen zu fällen. Ein Verkäufer akzeptiert auch ein "NEIN- kein Interesse" - denn auch dann weiß er, woran er beim Kunden ist.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Werbeanruf erhalten von Winfried, 27.02.2015, 21:26 Uhr

    Ich habe auch so einen Werbeanruf erhalten, im herrlichsten sächsisch. Hab mir aber nichts aufschwatzen lassen, da ich am Telefon nichts kaufe. Als ich dann interessehalber auf die Homepage gegangen bin, um mir in Ruhe ein Bild machen zu können, hat sich mein Eindruck am Telefon bestätigt:... » Weiterlesen

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