Leserkommentar zum Artikel

LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!

Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.

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KG hebt LG auf

Beitrag von Foxlaw
23.04.2013, 12:52 Uhr

Das Urteil des LG Berlins wurde durch das Berliner Kammergericht (KG) aufgehoben. Fundstelle: MMR 2012, 240.

Damit handelt es sich bei Fehlen der Angaben zum Registergericht und zur Registernummer sowie der USt-ID nicht um einen Bagatellverstoß sondern um einen konkreten und abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Urteil vom Kammergericht aufgehoben von Daniel, 16.04.2013, 21:49 Uhr

    Hallo, das Urteil des LG wurde vom Kammergericht aufgehoben, siehe ______________________ Zitat ____________________ Update: Urteil des Kammergerichts Das Kammergericht (Urteil v. 6.12.2011, 5 U 144/10) hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und festgestellt, dass das Vorenthalten von... » Weiterlesen

  • Aktenzeichen und Link zum Urteil von Interessiert, 29.11.2011, 08:06 Uhr

    Hallo Aktenzeichen 103 O 34/10 Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.

  • Wie lautet das Aktenzeichen? von Interessierte, 20.11.2011, 14:08 Uhr

    Wo ist die Entscheidung verfügbar? Beste Grüße Die Interessierte

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