LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!
Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
KG hebt LG auf
Beitrag von Foxlaw
23.04.2013, 12:52 Uhr
Das Urteil des LG Berlins wurde durch das Berliner Kammergericht (KG) aufgehoben. Fundstelle: MMR 2012, 240.
Damit handelt es sich bei Fehlen der Angaben zum Registergericht und zur Registernummer sowie der USt-ID nicht um einen Bagatellverstoß sondern um einen konkreten und abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß.
Urteil vom Kammergericht aufgehoben
Beitrag von Daniel
16.04.2013, 21:49 Uhr
Hallo,
das Urteil des LG wurde vom Kammergericht aufgehoben, siehe
______________________ Zitat ____________________
Update: Urteil des Kammergerichts
Das Kammergericht (Urteil v. 6.12.2011, 5 U 144/10) hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und festgestellt, dass das Vorenthalten von Informationspflichten, die ihren Ursprung im Gemeinschaftsrecht immer spürbar sein, sodass kein Raum mehr für die Annahme einer Bagatelle vorhanden ist. Dies ergebe sich zum einen unmittelbar aus dem Gesetz und zum anderen aus der einschlägigen BGH-Rechtsprechung.
Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/15/handelsregister-umsatzsteuer-identifikationsnummer-bagatelle/ ______________________________________________
Mit :-) Grüssen
Daniel
Aktenzeichen und Link zum Urteil
Beitrag von Interessiert
29.11.2011, 08:06 Uhr
Hallo
Aktenzeichen 103 O 34/10
Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.
Wie lautet das Aktenzeichen?
Beitrag von Interessierte
20.11.2011, 14:08 Uhr
Wo ist die Entscheidung verfügbar?
Beste Grüße
Die Interessierte
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