LG Berlin: Fehlende USt-IdNr. und Handelsregistereintrag im Impressum - Keine Abmahnung ohne Relevanz!
Das LG Berlin hat entschieden: Die Nichtangabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und des Handelsregistereintrags im Impressum eines gewerblichen Internetangebots verstoße zwar gegen das Telemediengesetz, könne deswegen jedoch nicht abgemahnt werden. So seien die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt.
Urteil vom Kammergericht aufgehoben
Beitrag von Daniel
16.04.2013, 21:49 Uhr
Hallo,
das Urteil des LG wurde vom Kammergericht aufgehoben, siehe
______________________ Zitat ____________________
Update: Urteil des Kammergerichts
Das Kammergericht (Urteil v. 6.12.2011, 5 U 144/10) hat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben und festgestellt, dass das Vorenthalten von Informationspflichten, die ihren Ursprung im Gemeinschaftsrecht immer spürbar sein, sodass kein Raum mehr für die Annahme einer Bagatelle vorhanden ist. Dies ergebe sich zum einen unmittelbar aus dem Gesetz und zum anderen aus der einschlägigen BGH-Rechtsprechung.
Quelle: http://www.shopbetreiber-blog.de/2010/11/15/handelsregister-umsatzsteuer-identifikationsnummer-bagatelle/ ______________________________________________
Mit :-) Grüssen
Daniel
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
-
KG hebt LG auf von Foxlaw, 23.04.2013, 12:52 Uhr
Das Urteil des LG Berlins wurde durch das Berliner Kammergericht (KG) aufgehoben. Fundstelle: MMR 2012, 240. Damit handelt es sich bei Fehlen der Angaben zum Registergericht und zur Registernummer sowie der USt-ID nicht um einen Bagatellverstoß sondern um einen konkreten und abmahnfähigen... » Weiterlesen
-
Aktenzeichen und Link zum Urteil von Interessiert, 29.11.2011, 08:06 Uhr
Hallo Aktenzeichen 103 O 34/10 Das Urteil ist unter http://www.telemedicus.info/urteile/1195-103-O-3410.html abzurufen.
-
Wie lautet das Aktenzeichen? von Interessierte, 20.11.2011, 14:08 Uhr
Wo ist die Entscheidung verfügbar? Beste Grüße Die Interessierte
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben