LG Hamburg: 14 Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
Das Landgericht Hamburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 408 O 63/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.
Eigentumsvorbehalt > 3f
Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 11:23 Uhr
Dann macht mir das hier Angst:
Googlesuche: agb "Eigentumsvorbehalt" filetype:pdf
Und wenn ich jetzt abmahne, werde ich reich :-)
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen
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Gängige Praxis von IT-Recht Kanzlei, 28.04.2009, 10:03 Uhr
Ja, dies stellt eine gängige Praxis dar, die jedoch wettbewerbswidrig ist.
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Ohne Titel von Unbekannt, 28.04.2009, 06:49 Uhr
Sehe ich auch so???
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Ohne Titel von Unbekannt, 27.04.2009, 19:12 Uhr
Ist 3f nicht gängige Praxis? g und i ebenfalls?
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