Leserkommentar zum Artikel

LG Hamburg: 14 Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Hamburg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 408 O 63/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

» Artikel lesen


Eigentumsvorbehalt > 3f

Beitrag von Unbekannt
28.04.2009, 11:23 Uhr

Dann macht mir das hier Angst:

Googlesuche: agb "Eigentumsvorbehalt" filetype:pdf

Und wenn ich jetzt abmahne, werde ich reich :-)

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 3 Kommentare vollständig anzeigen

  • Gängige Praxis von IT-Recht Kanzlei, 28.04.2009, 10:03 Uhr

    Ja, dies stellt eine gängige Praxis dar, die jedoch wettbewerbswidrig ist.

  • Ohne Titel von Unbekannt, 28.04.2009, 06:49 Uhr

    Sehe ich auch so???

  • Ohne Titel von Unbekannt, 27.04.2009, 19:12 Uhr

    Ist 3f nicht gängige Praxis? g und i ebenfalls?

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei