Leserkommentar zum Artikel

Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012!

Die „Buttonlösung“ eilt mit großen Schritten heran. Es sind nicht einmal mehr drei Wochen, bis Händler im Ecommerce ihre Onlineshops dafür fit gemacht haben müssen. Viele Unternehmer sind der Meinung, es wäre mit der korrekten Beschriftung des „Buttons“ getan - dabei handelt es sich wohl um die einschneidendste bzw. weitreichendste Neuregelung im Bereich des Ecommerce seit Einführung des gesetzlichen Widerrufrechts.

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Armes Deutschalnd

Beitrag von Marc
05.06.2012, 12:24 Uhr

Es ist nicht mehr nachzuvollziehen was sich unsere Politiker so alles ausdenken und was nach deren Auffassung alles geregelt werden muss OHNE auch nur den geringsten Bezug bzw. Einblick in die Realität des Online Handels zu haben.

Wieso werden den Händlern immer mehr Hürden auferlegt OHNE gleichzeitig den Verbraucher EBENSO in die Pflicht zu nehmen. Wenn diese neuerlichen Vorgaben bis ins letzte umgesetzt werden, gibt es eigentlich keinen vernünftigen Grund ein 14 tägiges Widerrufsrecht mit all seinen verbraucherfreundlichen Regelungen (Stichwort Versandkosten, Testen,...) aufrecht zu erhalten da der Verbraucher inzwischen über jeden noch so kleinen "Sachverhalt" (um nicht ordinär zu werden) aufgeklärt werden MUSS und es schon lange nicht mehr um die Gleichstellung von "Onlinekunden" mit "Ladenkunden" geht - inzwischen muss man sich die Frage stellen, wieso es dort eben KEIN Widerrufsrecht / Umtauschrecht gibt über dass natürlich auch nicht aufgeklärt werden muss, oder in welchem Möbelladen dürfen Sie die lediglich nach dem dort ausliegen Katalog bestellte Schrankwand erst einmal aufbauen (damit für andere Kunden unbrauchbar zu machen), geschweige denn dannach zurück geben?

Hier wird ein bürokratisches Monster aufgebaut, dass den Handel insgesamt und den Onlinehandel im speziellen massivst beeinträchtigt und enorme Recourcen (man bedenke nur mal das sinnfreie Hin- und Herschicken von Waren der Verbraucher um die Ware nur vom schnellsten Versender zu behalten; die Vernichtung von Waren die durch den Verbraucher beim Test "zufällig" kaputt gegangen sind) und natürlich auch von Geld (Versandkosten, administartive Leistungen, Agenturbeauftragung, anwaltschaftliche Beratungskosten, Abmahnungen uvm.).

Letztendlich spielen diese bürokratischen Hürden den nachweislich immer größer werdenden chinesischen Direktversendern speziell im Bereich Elektronik, Spielwaren oder auch Textilien in die Hände - dort hat man weder vom Widerrufsrecht, noch von Gewährleistung, WEEE, BattVO, VerpackVO,ROHS, Abmahnungen geschweige denn von ordentlichen Rechnungen, Zoll, USt, Mindestlohn und jetzt auch noch einer "Buttonlösung" oder ähnlichem gehört (gibts wahrscheinlich nicht mal eine chinesische Übersetzung für). Hier sollte sich die Politik mal mit befassen - aber ist ja nicht so bequem wie den bereits bis zur Unterhose ausgezogenen, absolut durchsichtigen, ortsansässigen Onlinehänler noch weiter zu bedrängen.

Ob unsere Politiker es glauben oder nicht - der "rechtlich" ach so benachteiligte Verbraucher schafft es nicht zuletzt auch Dank Firmen wie E-Bay, zwischen dem Besuch zur Demonstartion für höhere Löhne, fleißig bei chinesischen Direktversendern zu bestellen - in vollem Bewustsein der fehlenden rechtlichen Regelungen UND bei bewußter Auswahl im Bestellprozess von günstigen "Fake-Rechnungen" (das ist vermutlich die chinesische Buttonlösung) - Hauptsache billig.

Armes Deutschland respektive Europa

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 18 Kommentare vollständig anzeigen

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  • nur Pflichtinformationen... von Klaus, 19.06.2012, 12:42 Uhr

    Hallo, meiner Meinung nach ist das Gesetz auch viel zu schwammig. Niemand kann einem genau sagen wie ich jetzt meine Ware beschreiben muss. Ich habe dazu noch eine Frage. Muss ich den Link zu den AGB, Adressen und Zahlart auch auf dieser Seite präsentieren oder reicht es wenn ich nur die neuen... » Weiterlesen

  • @ Eva von Ja Hallo, 13.06.2012, 18:03 Uhr

    die Überschrift sagt doch schon alles " Buttonlösung: Neue Informationspflichten ab 01.08.2012! "

  • zahlungspflichtig bestellen von Eva, 13.06.2012, 11:44 Uhr

    Ist die Idee mit dem Vorschlag der Beschriftung "zahlungspflichtig bestellen" nun wieder gekippt worden?

  • Antwort auf Kommentar von traderg von IT-Recht Kanzlei, 08.06.2012, 22:26 Uhr

    Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, entscheidend ist das Unmittelbarkeitskriterium (sowohl hinsichtlich zeitlicher als auch räumlicher Nähe), dessen Einhaltung auch die Verbraucherrechterichtlinie 2011/83/EUR (beziehen Sie sich mit dem Begriff „Verbraucherinformationsrichtlinie“ auf diese?)... » Weiterlesen

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