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Leserkommentar zum Artikel

Brennende Pflegebetten: Hersteller muss Nachrüstung nicht bezahlen

Pflegebetten sollte der Erholung dienen, welche aber nur bedingt möglich ist, wenn sich die Betten wegen eines technischen Defekts entzünden könnten. Also besser umrüsten, doch wer muss die angefallenen Kosten von fast 260.000 € tragen? Hersteller oder Umrüster?

» Artikel lesen


Eigentlich unglaublich ...

Beitrag von Thomas Berger
14.05.2011, 22:58 Uhr

Das ist bis zum Zeitpunkt der "Herausgabe der Warnung" ein verdeckter Mängel, welcher dem Kunden zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht bekannt war und demnach die Betten in einem Maße in Nutzung hatte, welche NACH der Warnmeldung nicht mehr statthaft ist. Somit mindert sich die Nutzungsvielfallt.

Natürlich ist logisch, dass Flüßigkeiten nicht an und in technischen Gegenständen zu suchen hat, aber WENN der Hersteller keinen Warnhinweis in der Gebrauchsanweisung zum Zeitpunkt des Erwerbs bekannt gegeben hat, dann muss der Kunde davon ausgehen, dass die Technik auch gegen Feuchtigkeit bzw. Nässe geschützt ist (z.B. IP54 der Elektrotechnik).

GERADE bei Pflegebetten muss man mit Körperflüßigkeiten rechnen - ODER ETWA NICHT !?

Demnach hätte der Hersteller auf Grund einer erhöhten Gefährdung nachrüsten müssen ....

Gut zu wissen, dass sich nun jeder Herstellern "nachträglich" davon freisprechen darf und alles mal wieder auf den Großhandel bzw. den Elektromeister abwälzen darf

Mich würde der Name des Herstellers interessieren, damit ich bei Anfragen von diesem ausdrücklich abraten kann !!!

thomB

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