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Leserkommentar zum Artikel

Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf: ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.

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Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf ist wettbewerbswidrig

Beitrag von Eckhard Ließmann - www.soltronik.de
08.02.2011, 19:38 Uhr

Hallo Herr Karg,

will ein Käufer von seinem Widerruf gebrauch machen, muss er diese vorher schriftlich ( Fax oder E-mail) ankündigen, oder kann er dieses ohne Ankündigung machen ??

MfG.

Eckhard Ließmann

Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 8 Kommentare vollständig anzeigen

  • Frau von Lucia Ieronimo, 12.02.2020, 17:57 Uhr

    Habe Anfang Febr. Ware von knapp über 100,00€ bestellt. Nach Überlegung gleich am nächsten Tag wieder (nicht mal 12 Std.) storniert, also widerrufen. Die Fa. schickt die Ware trotzdem und will, dass ich sie annehme. Muss ich das, oder habe ich Konsequenzen, wenn ich die Ware, um Arbeit zu ersparen,... » Weiterlesen

  • Händler meint, er hätte die Annahme des Paketes nicht verweigert von Karsten Jung, 29.08.2014, 11:54 Uhr

    Wie verhält sich die rechtliche Situation, wenn die Post ein unfreies Paket mit dem Hinweis "Annahme verweigert" zurück sendet, der Händler jedoch meint den Postboten gar nicht erst gesehen zu haben. Wer muss die entstandenen Kosten der Rücksendung tragen?

  • kein von Anna, 31.07.2014, 10:55 Uhr

    muss man der Verkäufer ein unfreies Paket annehmen? oder DARF er die Annahme der Zugrücksendung verweigert? (die Ware über 90 EUR, laut Widerrufsrecht Rücksendung tragt Verkäufer) kann ich da bitte einen Antwort vom Anwalt kriegen?

  • Frau Meyer... von Christoph Baumgarten, 14.01.2014, 11:41 Uhr

    Frau Meyer, schämen Sie sich.... Die Rücksendung kostet dem Empfänger 12 Euro. Wenn Sie dem Bescheid sagen, kann er Ihnen eine sehr viel günstigere Portomarke zusenden, per PDF. Was Sie da gemacht haben, ist äüßerst unsozial, ich hoffe innigst, Sie bleiben auf allen kosten sitzen! MFG Baumgarten

  • Richtigstellung von Michael, 18.07.2013, 17:18 Uhr

    Hier trifft keine der genannten Aussagen zu. Es muss ein Mindestwert von 40€ erreicht werden der auf dem Rückweg zum Verkäufer wieder im Paket liegt. Ist dieser unterschritten, zahlt der Käufer das Porto. Die Annahmeverweigerung war damit rechtens und die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

  • Muss ich jetzt als Besteller alles zahlen? von Karin Meyer, 29.08.2012, 08:44 Uhr

    Ich habe eine Ware über 25,89 EUR bei Amazon bestellt (incl. Versandkosten). Habe fristgemäss schriftlich vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware dann unfrei zurückgesandt. Die Annahme der Sendung wurde verweigert! Ich erhalte die Ware wieder zurück, ich verweigere die Annahme und Zahlung... » Weiterlesen

  • Paket in der Filiale lagern lassen von Ramrod, 19.02.2011, 14:38 Uhr

    Die Sendung einfach in der Filiale lagern lassen und sich den Absender aufschreiben. Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht irgendwelche Spaßsendungen zu verhindern.

  • Wie soll ich wissen was in der Rücksendung ist ! von Wildbihler R., 18.02.2011, 10:19 Uhr

    Da stellt sich natürlich die frage ? wie soll ich überhaupt wissen ob es sich bei dem unfreien paket um eine berechtigte rücksendung wegen wiederrufs handelt ? es kann ja nicht sein das ich als onlinehändler jede unfreie sendung annehmen muß, ohne zu wissen was überhaupt in dem paket... » Weiterlesen

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