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Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf: ist wettbewerbswidrig

Das Landgericht Düsseldorf hat entschieden (Urteil vom 23.07.2010, Az. 38 O 19/10), dass es einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn ein Unternehmer sich weigert unfrei zurückgesendete Waren nach ausgeübtem Widerrufsrecht anzunehmen.

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Frau

Beitrag von Lucia Ieronimo
12.02.2020, 17:57 Uhr

Habe Anfang Febr. Ware von knapp über 100,00€ bestellt. Nach Überlegung gleich am nächsten Tag wieder (nicht mal 12 Std.) storniert, also widerrufen. Die Fa. schickt die Ware trotzdem und will, dass ich sie annehme. Muss ich das, oder habe ich Konsequenzen, wenn ich die Ware, um Arbeit zu ersparen, gleich mit "Annahme verweigert" zurück gehen lasse. Bitte um Ihre freundliche Antwort und bedanke mich recht herzlich bei Ihnen.

Händler meint, er hätte die Annahme des Paketes nicht verweigert

Beitrag von Karsten Jung
29.08.2014, 11:54 Uhr

Wie verhält sich die rechtliche Situation, wenn die Post ein unfreies Paket mit dem Hinweis "Annahme verweigert" zurück sendet, der Händler jedoch meint den Postboten gar nicht erst gesehen zu haben. Wer muss die entstandenen Kosten der Rücksendung tragen?

kein

Beitrag von Anna
31.07.2014, 10:55 Uhr

muss man der Verkäufer ein unfreies Paket annehmen? oder DARF er die Annahme der Zugrücksendung verweigert? (die Ware über 90 EUR, laut Widerrufsrecht Rücksendung tragt Verkäufer) kann ich da bitte einen Antwort vom Anwalt kriegen?

Frau Meyer...

Beitrag von Christoph Baumgarten
14.01.2014, 11:41 Uhr

Frau Meyer, schämen Sie sich.... Die Rücksendung kostet dem Empfänger 12 Euro. Wenn Sie dem Bescheid sagen, kann er Ihnen eine sehr viel günstigere Portomarke zusenden, per PDF. Was Sie da gemacht haben, ist äüßerst unsozial, ich hoffe innigst, Sie bleiben auf allen kosten sitzen! MFG Baumgarten

Richtigstellung

Beitrag von Michael
18.07.2013, 17:18 Uhr

Hier trifft keine der genannten Aussagen zu. Es muss ein Mindestwert von 40€ erreicht werden der auf dem Rückweg zum Verkäufer wieder im Paket liegt. Ist dieser unterschritten, zahlt der Käufer das Porto. Die Annahmeverweigerung war damit rechtens und die Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

Muss ich jetzt als Besteller alles zahlen?

Beitrag von Karin Meyer
29.08.2012, 08:44 Uhr

Ich habe eine Ware über 25,89 EUR bei Amazon bestellt (incl. Versandkosten). Habe fristgemäss schriftlich vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht und die Ware dann unfrei zurückgesandt. Die Annahme der Sendung wurde verweigert! Ich erhalte die Ware wieder zurück, ich verweigere die Annahme und Zahlung von 15 EUR. Nun verlangt die DHL 51,30 EUR (Lagerung/Zustellungskosten).

Die Ware ist bezahlt, ich habe mein Geld nicht zurückbekommen und es sind zusätzliche Kosten über 51,30 EUR entstanden. Es kann doch nicht sein, dass ich als Bestellerin all das zahlen soll?

Beste Grüsse K. Meyer

Paket in der Filiale lagern lassen

Beitrag von Ramrod
19.02.2011, 14:38 Uhr

Die Sendung einfach in der Filiale lagern lassen und sich den Absender aufschreiben. Eine andere Möglichkeit gibt es wohl nicht irgendwelche Spaßsendungen zu verhindern.

Wie soll ich wissen was in der Rücksendung ist !

Beitrag von Wildbihler R.
18.02.2011, 10:19 Uhr

Da stellt sich natürlich die frage ? wie soll ich überhaupt wissen ob es sich bei dem unfreien paket um eine berechtigte rücksendung wegen wiederrufs handelt ? es kann ja nicht sein das ich als onlinehändler jede unfreie sendung annehmen muß, ohne zu wissen was überhaupt in dem paket ist.

Wildbihler R.

Nicht-Annahme unfrei zurückgesendeter Ware nach Widerruf ist wettbewerbswidrig

Beitrag von Eckhard Ließmann - www.soltronik.de
08.02.2011, 19:38 Uhr

Hallo Herr Karg,

will ein Käufer von seinem Widerruf gebrauch machen, muss er diese vorher schriftlich ( Fax oder E-mail) ankündigen, oder kann er dieses ohne Ankündigung machen ??

MfG.

Eckhard Ließmann

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