Homepage-Überwachung: Bleibt verboten – vorerst
In dem schon länger schwelenden Streit, ob staatliche Stellen IP-Adressen speichern dürfen oder nicht, hat das Bundesministerium der Justiz kürzlich eingelenkt und die Speicherung untersagt. Dieser Frieden könnte jedoch von kurzer Dauer sein: ein Gesetz, das für die Zukunft umfangreiche Datenspeicherungen erlaubt, ist bereits entworfen.
Big Brother
Beitrag von CAC
05.08.2010, 09:32 Uhr
Welche Möglichkeit gäbe es sonst, Rechtsverstöße festzustellen und entsprechend zu ahnden, wenn die Speicherung der IP-Adresse zu unterlassen ist? Es ist ja nicht so, als ob der User immer "ausspioniert" würde.... Im Gegenteil: vielmehr dient die Überwachung der Rechtssicherheit und Ordnung im Staat. Welche Mutter wollte schon, dass jemand, der pädophil veranlagt ist, unkontrolliert seinen Trieben folgt und diese vielleicht auch in die Realität umsetzt? Wenn dafür die Überwachung eine Vorsorge treffen kann, ist es doch nur wichtig und richtig, oder?
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