BGH entscheidet: PayPal, Sofortüberweisung und das sog. Surcharging-Verbot
Unternehmer dürfen keine Entgelte für eine SEPA-Lastschrift, eine SEPA-Überweisung oder für die Nutzung einer Zahlungskarte in Rechnung stellen. Der BGH befasst sich mit der Frage, ob das Surcharging-Verbot auch Zahlungen via Paypal oder Sofortüberweisung umfasst.
BGH sagt Gebührenaufschlag - geht. PayPal AGB sagen - nein.
Beitrag von Roman
02.07.2023, 22:21 Uhr
Wie deckt sich die BGH Entscheidung damit, dass PayPal den Gebührenaufschlag per AGB verbieten?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel
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Viel ehrlicher wäre es, von Mandant, 13.01.2021, 10:17 Uhr
wenn derjenige, der die Kosten verursacht, diese Kosten auch trägt - der Kunde also die Kosten der Zahlart übernimmt, die er nach seinem freien Willen auswählt. Erneut wird klar, dass es Paypal nur auf das Geld der Händler abgesehen hat. Ich kenne einige, die aufgrund dieses Diktats Paypal nicht... » Weiterlesen
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