Leserkommentar zum Artikel

Kündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?

Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.

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Dr.

Beitrag von Kienecker
14.07.2022, 15:03 Uhr

Bei unvorhersehbarer Geschäftsaufgabe oder Beendigung ist ein z.B. Telekomvertrag gegenstandslos geworden. Der Anbieter liefert nichts mehr, hat also keinen Aufwand und Nachteil. Der ehemalige Nutzer nimmt den Anbieter nicht mehr in Anspruch. Der ehemalige Nutzer ist nicht für den Verdienstausfall des Anbieters veranwortlich. Das bleibt sein Geschäftsrisiko.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

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