E-Mail-Marketing - wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden
Auch nach Geltung der DSGVO hat das Versenden von Werbe-E-Mails nichts an Bedeutung eingebüßt. Diese Form der Werbung ist noch immer äußerst effektiv und vor allem kostengünstig für den Werbenden. Welche Vorgaben gilt es allerdings zu beachten? Was ist unter Geltung der DSGVO noch möglich und wie kann ein Online-Händler seinem Pflichtenprogramm bestmöglich nachkommen? Wir haben einen Leitfaden erstellt und sowohl die aktuelle Rechtsprechung, als auch die besonderen gesetzlichen Anforderungen einmal kompakt für Sie zusammengefasst.
Reminder zur Bestätigungsmail rechtens?
Beitrag von Christian Beeck
09.09.2021, 14:50 Uhr
Sehr aufschlussreicher Artikel - vielen Dank. Für mich bleibt noch die Frage, inwieweit es zulässig ist, nach Versenden des Bestätigungslinks bei Nicht-Bestätigung einen zweiten "Reminder" zu senden, der neutral nochmals an die Notwendigkeit zur Bestätigung erinnert und klarstellt, dass bei Nicht-Antworten oder Klicken keine weiteren Emails folgen.
Die Hoffnung wäre, so noch einige bspw. Newsletter Abonennten zu aktivieren, die den Klick auf die Bestätigungsmail vergessen haben. Es wäre großartig, wenn sie hierzu etwas sagen könnten.
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 2 Kommentare vollständig anzeigen
-
Sind Mail an "info@" & kontakt@" oder ähnlich erlaubt? von Max, 15.07.2021, 14:05 Uhr
Hallo, Ihr Artikel ist interessant aber ich frage mich ob Mails an allgemeine Adressen wie "info" oder "Kontakt" erlaubt sind. Gefühlt nehmen diese Mails zu und es scheint keinen zu interessieren. Vielen Dank. MfG
-
Benachrichtigung bei Social Media Plattformen von Marianne, 01.06.2016, 16:39 Uhr
Anscheinend beziehen sich die gesetzlichen Regelungen auf den Online-Handel. Wie sieht es aber aus mit der Zulässigkeit der Benachrichtigungs-E-Mails von Social-Media-Plattformen? Sobald eine E-Mail-Benachrichtigung seitens der Plattform nicht gestattet ist, muss der Nutzer sich zwangsläufig aktiv... » Weiterlesen
Eigenen Kommentar schreiben?
Gerne können auch Sie uns einen Kommentar zu diesem Artikel hinterlegen.
Kommentar schreiben