Leserkommentar zum Artikel

Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest

Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.

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GW pro AGB-Klausel

Beitrag von Mr. Z
17.10.2008, 13:01 Uhr

Das KG legt in ständiger Rspr. nur 2.500,00 € pro Klausel fest ...

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  • wegen AGB Erstellung von klaus fischer, 28.10.2008, 16:47 Uhr

    als ich vor 2 Jahren selbst B2C AGB erstellen musste, habe ich mich gründlich in die Materie eingeslesen und auch bei IT-REcht/MUC infos geholt, wenn man dann als Existensgründer das "Werk" von der IHK gegenlesen läßt kostet das nicht viel und man hat faire sowie nicht angreifbare AGB. Man darf... » Weiterlesen

  • Hinweis in eigener Sache von RA Tobias H. Strömer, 19.10.2008, 20:17 Uhr

    Mal ganz davon abgesehen, dass hier kein »Hinweis in eigener Sache« vorliegt: Herzlichen Dank an die Kollegen für die Information! Bei manchen Kommentaren ist man wirklich versucht, sich an die Stirn zu fassen...

  • Ist doch klar von Mr. Y, 17.10.2008, 11:46 Uhr

    Darf ich hier mal anstelle der IT-Recht Kanzlei antworten? Es liegt kein Hinweis in "eigener Sache" vor, sondern vielmehr ein Verweis auf die Entscheidungspraxis des LG Berlin...

  • Hinweis von Mr. X, 17.10.2008, 11:11 Uhr

    Interessanter Artikel, aber was soll der Hinweis in eigener Sache?

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