Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest
Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.
Hinweis
Beitrag von Mr. X
17.10.2008, 11:11 Uhr
Interessanter Artikel, aber was soll der Hinweis in eigener Sache?
Weitere Kommentare zu diesem Artikel | Alle 4 Kommentare vollständig anzeigen
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wegen AGB Erstellung von klaus fischer, 28.10.2008, 16:47 Uhr
als ich vor 2 Jahren selbst B2C AGB erstellen musste, habe ich mich gründlich in die Materie eingeslesen und auch bei IT-REcht/MUC infos geholt, wenn man dann als Existensgründer das "Werk" von der IHK gegenlesen läßt kostet das nicht viel und man hat faire sowie nicht angreifbare AGB. Man darf... » Weiterlesen
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Hinweis in eigener Sache von RA Tobias H. Strömer, 19.10.2008, 20:17 Uhr
Mal ganz davon abgesehen, dass hier kein »Hinweis in eigener Sache« vorliegt: Herzlichen Dank an die Kollegen für die Information! Bei manchen Kommentaren ist man wirklich versucht, sich an die Stirn zu fassen...
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GW pro AGB-Klausel von Mr. Z, 17.10.2008, 13:01 Uhr
Das KG legt in ständiger Rspr. nur 2.500,00 € pro Klausel fest ...
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Ist doch klar von Mr. Y, 17.10.2008, 11:46 Uhr
Darf ich hier mal anstelle der IT-Recht Kanzlei antworten? Es liegt kein Hinweis in "eigener Sache" vor, sondern vielmehr ein Verweis auf die Entscheidungspraxis des LG Berlin...
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