Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest

17.10.2008, 10:59 Uhr | Lesezeit: 2 min
Mega-Gegenstandswert: LG Münster setzt Gegenstandswert auf 80.000 € fest

Das Landgericht Münster hat im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 025 O 138/08) den Gegenstandswert auf 80.000 € festgesetzt – es ging um sechs Fehler in der Widerrufsbelehrung sowie um vier Fehler in den AGB.

Die folgenden zehn wettbewerbsrechtlichen Verstöße leistete sich der (abgemahnte) Online-Händler:

1. Sechs (zumeist kleinere) Fehler im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Widerrufsbelehrung.

2. Zudem enthielten die AGB des Online-Händlers die folgenden vier unzulässigen Klauseln:

  • „Derjenige, welcher die Sendung annimmt, hat sowohl offensichtliche, wie auch  eventuell festgestellte Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich anzuzeigen und uns dies anschließend schriftlich mitzuteilen.“
  • „Erfüllungsort ist unabhängig von einem evtl. abweichenden Herstellungs- und Lieferungsort für alle Vertragsteile 48599 Gronau.“
  • „Im übrigen sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.“
  • „Bestellte Artikel werden in der Regel innerhalb von 5 Werktagen innerhalb Deutschlands ausgeliefert. Lieferungen ins restliche Ausland werden in der Regel innerhalb von 10 Werktagen zugestellt.“
1

Fazit

Das LG Münster hat den Gegenstandswert im vorliegenden Fall auf 80.000 Euro festgesetzt. Es ging dabei um zehn (zumeist kleinere) wettbewerbsrechtliche Verstöße und um einen Online-Händler (der Antragsgegner), der nur einen recht bescheidenen monatlichen Umsatz vorzuweisen hat. Sein Prozesskostenrisiko würde nun im Falle der Einlegung eines Widerspruchs ca. 9.100 Euro betragen - viel Geld für schlampig formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Hinweis: Der IT-Recht Kanzlei ist bekannt, dass auch das LG Berlin einen Streitwert i.H.v. 7.500 Euro pro unzulässige AGB-Klausel für angemessen hält.

Update vom 23.10: Anlässlich einer Kostenbeschwerde hat das LG Münster den Streitwert nun auf 10.000 € festgesetzt.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle:
Gerd Altmann(geralt) / PIXELIO

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

5 Kommentare

k
klaus fischer 28.10.2008, 16:47 Uhr
wegen AGB Erstellung
als ich vor 2 Jahren selbst B2C AGB erstellen musste, habe ich mich gründlich in die Materie eingeslesen und auch bei IT-REcht/MUC infos geholt, wenn man dann als Existensgründer das "Werk" von der IHK gegenlesen läßt kostet das nicht viel und man hat faire sowie nicht angreifbare AGB.
Man darf nicht den Fehler machen und bei den "großen" abzuschreiben, denn die werden es schon wissen - ,leider nicht - die haben nur bessere Rechtsabteilungen deswegen werden sie nicht von Abmahnhaien angegriffen. Die im Artikel genannten Fehler hätten bei guter Vorbereitung nicht passieren dürfen. Wenn ich aber lese, dass mancher (Ebay) Händler, den Wertersatz bei Rücksendungen auf 100% !! des Warenwertes setzt, verstehe ich das hier so hart durchgegriffen wird.
R
RA Tobias H. Strömer 19.10.2008, 20:17 Uhr
Hinweis in eigener Sache
Mal ganz davon abgesehen, dass hier kein »Hinweis in eigener Sache« vorliegt: Herzlichen Dank an die Kollegen für die Information!

Bei manchen Kommentaren ist man wirklich versucht, sich an die Stirn zu fassen...
M
Mr. Z 17.10.2008, 13:01 Uhr
GW pro AGB-Klausel
Das KG legt in ständiger Rspr. nur 2.500,00 € pro Klausel fest ...
M
Mr. Y 17.10.2008, 11:46 Uhr
Ist doch klar
Darf ich hier mal anstelle der IT-Recht Kanzlei antworten?

Es liegt kein Hinweis in "eigener Sache" vor, sondern vielmehr ein Verweis auf die Entscheidungspraxis des LG Berlin...
M
Mr. X 17.10.2008, 11:11 Uhr
Hinweis
Interessanter Artikel, aber was soll der Hinweis in eigener Sache?

weitere News

Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
(18.04.2011, 08:24 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 21.000,- € Streitwert
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
(11.02.2011, 15:44 Uhr)
Landgericht München II: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 7.500,- € Streitwert
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
(20.01.2011, 12:30 Uhr)
Landgericht München I: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- € Streitwert
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
(07.01.2011, 10:18 Uhr)
Landgericht München I: 4 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 13.000,- Streitwert
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
(23.12.2010, 09:51 Uhr)
Landgericht Essen: Verstoß gegen das Textilkennzeichnungsgesetz = 15.000 Euro Sreitwert
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
(31.05.2010, 08:21 Uhr)
LG Braunschweig: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei