Leserkommentar zum Artikel

Negativauskunftspflicht bei nicht verarbeiteten personenbezogenen Daten

Mit der Frage, ob der Verantwortliche auf ein Auskunftsersuchen zu reagieren hat, wenn keinerlei Daten der Person bei ihm vorhanden sind, beschäftigte sich vor kurzem das Amtsgericht Lehrte.

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Kosten

Beitrag von Leser
10.04.2021, 23:31 Uhr

Verstehe ich das richtig, dass der Händler jede auch noch so sinnfreie Auskunftsanfrage beantworten muss, weil er sich sonst in einer möglicherweise Vielzahl von Anfragen einem nicht unerheblichen Kostenrisiko ausgesetzt sieht? Kann man dann auch den Kunden, die man nicht kennt und von denen man noch nie etwas gehört hat, die Kosten für die Negativ-Auskunft in Rechnung stellen?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Eine Negativauskunft kann es eigentlich nie geben von tokra, 09.04.2021, 15:17 Uhr

    Das Auskunftsersuchen selber führt ja schon dazu, dass personenbezogene Daten des Betroffenen verarbeitet werden. Eine Auskunft kann also nur dahingehend erfolgen, dass neben dem Auskunftsersuchen keine weitergehenden personenbezogenen Daten verarbeitet worden sind und dass die Daten zum Zweck der... » Weiterlesen

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