Leserkommentar zum Artikel

BGH: Der Internet-Systemvertrag ist in der Regel ein Werkvertrag

Der BGH hat am 4. Februar 2010 entschieden, dass der Internet-System-Vertrag [in der Regel als Werkvertrag zu qualifizieren ist. Die vertragstypologische Einordnung von IT-Verträgen ist seit dem Siegeszug der Informationstechnik in alle Lebensbereiche eine Herausforderung für IT-Juristen. Es geht darum, die bekannten und bewährten BGB-Vertragstypen auf völlig neue Geschäftsprozesse anzuwenden. Die Rechte und Pflichten der Parteien sind je nach vertragstyplogischer Einordnung des Vertrages sehr unterschiedlich. Der BGH hat nun in seinem Urteil die Gelegenheit ergriffen, nicht nur zur vertragstypologischen Einordnung des  Internet-System-Vertrags sondern auch anderer IT-Verträge Stellung zu nehmen.

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Werkvertragsrecht

Beitrag von RAin Keller-Stoltenhoff
07.04.2010, 14:00 Uhr

Hallo lieber Leser, wenn sich der Anbieter in einem "Ticket-" oder "HelpDesk-Services", verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit (SLA, KPI) Probleme sämtlicher Art (in Form von angelegten "Tickets") zu beheben, handelt es sich um eine Erfolgsschuld und Werkvertragsrecht ist anwendbar.

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Werkvertrag auch bei Ticket-/HelpDesk Services? von Unbekannt, 06.04.2010, 12:45 Uhr

    Hallo Frau Keller-Stoltenhoff, an Ihren Beitrag anknüpfend stellt sich bei mir die Frage, ob auch ein Vertrag mit einem Provider über sog. "Ticket-" oder "HelpDesk-Services", bei denen sich der Provider verpflichtet, innerhalb einer bestimmten Zeit (SLA, KPI) Probleme sämtlicher Art (in Form von... » Weiterlesen

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