Leserkommentar zum Artikel

Paypal - lieber nicht!

Immer häufiger erreichen uns Beschwerden von ebay-Verkäufern, denen aus unerfindlichen Gründen ihre Paypal-Konten gesperrt wurden. Nun kommen sie nicht mehr an ihr Geld, können keine weiteren Geschäfte abwickeln. Und warum das Ganze? Das wissen die Betroffenen auch nicht so recht. Die Auskünfte sind dünn, die Begründungen wenig nachvollziehbar.

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Paypal und Inkasso

Beitrag von Dr. Mabuse
11.01.2021, 21:42 Uhr

Auch mir wurde eine ungerechtfertigte Mahnung zugestellt. Zunächst kommen EMails, dann Mahnanrufe und zuletzt die Mahnung der KSP Kanzlei Dr. Seegers Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese Kanzlei ist existent und betreib wohl für Paypal das Massenmahnverfahren. Was mich dabei so stört ist sowohl das Verhalten von Paypal als auch von dieser Rechtsanwaltsgesellschaft. Es wird dem Kunden nicht einfach gemacht eine beweisbare und rechtswirksame Rückweisung auszusprechen da Paypal keine Faxrufnummer herausgibt. Da bleibt nur das Einschreiben mit Rückantwort nach Luxembourg. Ich habe mir den Spass gemacht meine Rückweisung mit Hinweis auf den Rechtsweg sowohl per Einschreiben mit Rückantwort, per Email mit cc. an Freunde als Beweis für den Versand als auch auf meinem Kundenkonto als Dokument hochzuladen und das durch Zeugen und Bildschirmaufnahmen zu dokumentieren. Sehr Aufwendig aber so kann Paypal schleicht glaubhaft machen keine Rückweisung erhalten zu haben. Es folgen dann Mahnanrufe von "angeblichen" Mitarbeitern die sich mit Namen vorstellen, behaupten eine Nachricht zu haben, darauf verweisen das das Gespräch "zu Schulungs und Qualitätszwecken aufgezeichnet wird" und dann zur Authentifizierung einige Stellen der bankverbindung wissen wollen. Ich sehe hier schon einen Verstoß gegen die DSGVO. Die müssen erst Fragen, um Erlaubnis bitten und erst wenn die diese haben die Aufnahme starten. Ich habe mit diesem Hinweis widersprochen worauf das Gespräch mit dem Hinweis, das man dann nicht mehr mit mir Reden dürfe beendet. Komisch, die Aufnahmen dienen doch nur Schulungs und Qualitätszwecken..... (grins) Danach bekam ich via unverschlüsselter Email Post von besagter Rechtsanwaltsgesellschaft mit einem Passwort welches mir ermöglichen sollte mich auf dem Serviceportal anzumelden um dort den Sachverhalt zu klären. Und hier wird es meines Erachtens Frech. Zunächst fehlt die Vollmachtsurkunde im Original (Schriftlich gerügt, die Zusendung angemahnt und die Forderung zurückgewiesen) Die Versendung von personenbezogenen Daten per unverschlüsselter Mail in der auch noch ein Passwort angegeben ist, scheint mir ein schwerwiegender Verstoß gegen die DSGVO zu sein (Art. 32 Abs. 1 Satz 1 DSGVO, Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wer diese Mail abfängt oder Zugriff drauf hat, kann sich bei denen Anmelden und z.B. Kontaktdaten ändern oder Zahlungsvorschläge unterbreiten. Ich habe mich mal beim Datenschutzbeauftragten in Hamburg wo die Gesellschaft sitzt besprochen und dort war man sehr Interessiert. *grins* Habe gerade die Beschwerde an meinen Datenschutzbeauftragten in meinem Bundesland und am Sitz der Firma per Brief beschwert. Auch eine Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer kommt in Frage da hier meine Meinung nach gegen .§2 Abs. 2 BORA verstoßen wurde. Diese sieht vor das der Anwalt nur dann über einen unsicheren Kommunikationskanal arbeiten darf wenn: Der Mandant diesen selbst vorschlägt, darüber als erstes begonnen hat zu kommunizieren, zugestimmt oder fortgesetzt hat. Daher rate ich jedem sich mit diesen Hinweisen bei den Datenschutzämtern und der Rechtsanwaltskammer beschweren. JE mehr sich beschweren um so ernster wird dieser Verstoß genommen. Den Rest des Verfahrens warte ich ab.

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