Leserkommentar zum Artikel

Rechtlicher Quellcode-Check: Was man über den Software-Quellcode wissen sollte!

Je mehr in unserer alltäglichen Welt die Nutzung von Computerprogrammen unverzichtbar wird, desto mehr scheint es sinkt die Kenntnis der Nutzer darüber, was eigentlich zum Einsatz kommt, wenn ein Handy, ein Computer oder eine Waschmaschine genutzt werden. Allen diesen Geräten ist gemein, dass sie von Softwareprogrammen gesteuert werden.

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Kompilierte Quelldateien

Beitrag von DBr
26.08.2020, 18:07 Uhr

Gibt es auch Einschätzungen oder Urteile wie der umgekehrte Fall bei kompilierten Dateien aussieht? Ich letzten Absatz wurde beschrieben, dass ggf. (vertraglich) der notwendige Compiler mitgeliefert werden muss. Ich kenne es oft eher so, dass -nur- die kompilierten Dateien an den Auftraggeber oder Dritte weitergegeben werden. Diese sind funktionsfähig (z.B. für eine Website), aber oft nur schwer oder gar nicht von Dritten änderbar. Die unkompilierten Dateien erhalten die Kommentare etc. und sehe ich daher eher als Eigentum des IT-Dienstleisters an. Wie ist dazu Ihre Meinung?

Weitere Kommentare zu diesem Artikel

  • Vielen Dank von RH, 12.02.2019, 19:15 Uhr

    Herzlichen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag! Als Anbieter von Software haben wir oft die Situation erlebt, dass Kunden am Anfang der Zusammenarbeit die Preise maximal drücken und im Laufe der Entwicklung zahlreiche Zusatz-Funktionen kostenfrei durchsetzen. Gerne mit dem Argument, dass ja... » Weiterlesen

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