Die Rücksendung der Ware an den Händler nach dem Widerruf durch den Verbraucher - Teil 3 der Serie zum neuen Widerrufsrecht
Die Modalitäten der Rücksendung der Ware an den Händler haben sich mit der Novellierung des Verbraucherwiderrufsrechts verändert. Insbesondere schreibt das Gesetz nun ausdrücklich vor, dass der Verbraucher die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Widerruf an den Händler zurückschicken muss. Diese und weitere Aspekte der Rücksendung stehen in diesem Beitrag im Fokus.
Widerruf von Ware
Beitrag von Sandra K.
02.07.2020, 08:32 Uhr
Guten Tag, Ich habe folgendes Problem: Ware gekauft am 26.5.20 - erhalten am 13.06.20. Ich habe widerrufen am 23.6.20 nachdem der Verkäufer bei drei beschädigten Elementen keine Kulanz bzw. für uns unzureichendes Entgegenkommen erbringen wollte. Schaden wurde bei Anlieferung dokumentiert und direkt an Verkäufer gemeldet. Er entgegnete uns dass die Ware top verpackt war und auf einer statisch vorgesehenen Einwegpalette geliefert wurde. Diese war aber gebrochen und eben drei Elemente beschädigt. Er unterstellte uns dass man diese auch selbst beim Unladen verursacht haben könnte. Er schrieb zudem dass es kaum Erfolgsaussichten bei der Spedition gäbe diese Schäden geltend zu machen. Er wollte uns einzelne Pfosten zum selbst austauschen senden was uns aber handwerklich gesehen eingeschränkt hat diese selbst auszutauschen. Daher haben wir generell alles Widerrufen. Wir wollten dann die selbe Spedition für den Rücktransport beauftragen die uns mitteilte dass dies nur über den Händler geht. Also Händler erneut kontaktiert. Er übernahm dies, stellte mir eine Rechnung von 249,80€ welche ich auch bereits an ihn überwiesen habe am 28.6.20. Dann bat er mich ihm jetzt bereits schon schriftlich zu bestätigen dass ich keine öffentliche negativen Äußerungen oder weiteren Forderungen ihm gegenüber stellen werde. Hierauf antwortete ich dass ich dies nach erfolgreichem Abschluss des Widerruf einhalten werde. Seither ließ er mich im Regen stehen mit der Antwort dass er dann meiner Willkür ausgeliefert sei und so nicht mitmachen wird. Ich entgegnete ihm, dass es Willkür sei dies von mir vorab zu fordern, denn schließlich gilt ja Meinungsfreiheit. Seither keine Antwort mehr.
Wie sieht hier nun die Rechtslage aus, wenn die Ware nicht bis zum 7.7.20 - Ablauf der 14 Tage Rücksendefrist - erbracht ist? Schließlich hat er für den Rückversand das Geld von mir erhalten?!? Bin etwas verzweifelt. Ich fürchte auch fast dass ich dann auch lange auf mein Geld warten muss oder ob ich es überhaupt bekommen werde. Wir sprechen hier von rund 2300€.
Vielen Dank schon mal... Mit freundlichen Grüßen Sandra K.
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kein von Hase, 16.09.2023, 15:12 Uhr
Darf ein Onlinehändler für die Retoure ein einziges Versandunternehmen bestimmen und den Verbraucher dazu zwingen dieses zu nutzen?
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Herr von Rudingsdorfer, 10.07.2023, 15:31 Uhr
Versuche seit Mai23 einen Rucksendeschein zu bekommen werde immer mit dem gleichen Kommentar vertröstet und mein Geld bekomme ich auch nicht storniert oder gutgeschrieben, das ist doch reiner Betrug
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Returesendung von B.kleinschmidt, 30.01.2023, 19:17 Uhr
Versuche seit dem 7.1.2023 eine Bestellung zuück zu schicken ,aber ich bekomme weder eine Adresse noch einen Retureschein. Was soll ich machen? Zumal das nicht das Produkt is was ich bestellt hatte !
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Rücksendung von Ines Weituschat, 22.08.2022, 11:30 Uhr
Ich habe im Internet bestellt und bin mit der Ware nicht zufrieden. Der Höndler verweigert mir die Adresse für die Rücksendung, Warenlieferung kam aus China, Young Express , dahin kann ich nicht zurück schicken. Der E-Mail Verkehr geht schon über eine Woche.
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Tag 14 - Gilt die Beauftragung oder die Abholung durch Spedition? von Christian Seelos, 28.04.2022, 13:15 Uhr
Musste verreisen und komme erst am Tag 14 der Frist wieder nach D zurück - um 18h Abends. Da kann ich zwar die Lieferung online bei der Spedition beauftragen und die Ware (Fahrrad) verpacken, aber diese wird dann wohl erst am nächsten Tag abgeholt. Gilt das noch? Vielen Dank!
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Rücksendung liegt zwei Jahre zurück von Patrick V., 21.05.2021, 13:09 Uhr
Ein Kunde hat nach seinem Widerruf ein Retourenlabel (Retoure per Brief) erhalten. Grundlage war hier Kulanz, da der Wiederruf 3 Monate nach Warenerhalt erfolgte. Nach zwei Jahren behauptet er jetzt das er die Rücksendung veranlasst hätte und Fordert Erstattung des Kaufbetrag. Ist das wirklich... » Weiterlesen
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Ausschluss des Widerrufsrechts wegen verpasster Rücksendefrist durch AGB? von Martin Koch, 27.04.2021, 12:29 Uhr
Kann der Unternehmer wirksam in seinen AGB regeln, dass der Widerruf ungültig wird, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung zurückgesendet wird? Und dass in diesem Fall zusätzlich 30€ Bearbeitungsgebühr für die erneute Zusendung entstehen?
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